Die Menschen atmen auf. Sie dürfen wieder maskenfrei atmen und ihr Leben leben. Corona ist in der Bevölkerung kein Thema mehr (Ausnahme: die Corona Maßnahmen Hauptstadt Europas, Wien), nur in der Politik gibt’s noch einige Unbelehrbare, die basierend auf nachweislich fehlerhaften „Modellierungen“ des Covid Prognose Konsortiums für den Herbst wieder mit Spritze, Maske und Lockdown drohen. Aber da würde die Bevölkerung wohl nicht mehr mitmachen.
Auch die „Maßnahmen“ sind inzwischen schwer unter Beschuss geraten. In Deutschland wurden Maskenpflicht, Schulschließung, Kontaktverbote und der indirekte Injektionszwang der „G-Regeln“ nach dem desaströsen Evaluationsbericht zur Wirkung der Corona Schutzmaßnahmen von der „Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021“, Christina Berndt, mit den Worten verteidigt „Und wenn es keine Evidenz gibt, heißt das nicht, dass etwas nicht wirkt“. Was bedeuten soll, es liegen keine belastbaren Studien vor, die eine positive Wirksamkeit der „Maßnahmen“ belegen können. Aber es könnte ja doch sein, dass irgendwas irgendwem irgendwie genützt hat, nichts Genaues weiß man nicht. Frau Berndt unterliegt hier, ob bewusst oder aus an Mangel an Intelligenz, zwei Fehleinschätzungen. Der Mangel an Nachweis einer Wirksamkeit ist durchaus ein Hinweis auf eine nicht vorhandene Wirksamkeit. Ich kann ihnen auch nicht beweisen, dass es keine fliegenden rosa Zwerghamster gibt, aber der fehlende Nachweis von Sichtungen ist ein deutlicher Hinweis auf ihre Nicht-Existenz. Nach der Logik von Frau Berndt hätten wir auch Knoblauch, bewährt gegen Vampire, gegen Corona verteilen können. Nur weil nicht nachgewiesen werden kann, das Knoblauchhalsketten wirken, heißt das nicht, dass sie nicht wirken. Das ist der direkte Weg in Aberglauben und Sektierertum und war eigentlich seit der Aufklärung überwunden geglaubt. Apropos Hamster, die „Wirksamkeit“ der Maskenpflicht sollte durch eine Studie an syrischen Hamstern belegt werden. Sie haben richtig gelesen, ich habs nicht erfunden.
Der zweite Fehler von Frau Berndt, neben dem Abgleiten in Aberglauben, besteht im fundamental falschen Verständnis der Rechenschaftspflicht des Staates. Nicht der Bürger, dem seine Grundrechte genommen werden, muss dem Staat die Unwirksamkeit staatlicher Zwangsmaßnahmen nachweisen. Vielmehr muss die Regierung, die Grundrechte entzieht, einen hieb und stichfesten Nachweis für die Notwendigkeit und Wirksamkeit ihrer Verordnungen liefern. Das ist das kleine Einmaleins der Demokratie. Nordkorea und China sehen das natürlich anders, aber bei uns war das bis Corona noch Standard.
Ersparen wir uns den Hinweis, dass Länder mit hoher Injektionsrate auch hohe Corona „Zahlen“ aufweisen, Lockdown und Maskenpflicht gesundheitlich schädlich waren und die „Corona Schutzimpfung“ das verheerendste Sicherheitsprofil aller medizinischen Behandlungen aufweist. Dazu gibt’s belastbare Studien, dafür reicht ein Blick in einfachste Statistiken.
Ersparen wir uns das und fragen die Tiroler Landesregierung, warum sie Günther Hlebaina, den Betreiber des Hotels „Das Kronthaler“ in Achenkirch am Achensee, wirtschaftlich vernichten will. Zur Erinnerung, Hlebaina hatte die Todsünde begangen, auf die Eigenverantwortung seiner Gäste zu setzen und „G-Regeln“, Maskenzwang und andere Unsinnigkeiten nicht exekutiert (https://chrisveber.blogspot.com/2022/02/deruberfall-auf-das-kronthaler-zeugt.html).
Ich habe dem amtierenden Landeshauptmann Günther Platter sowie seinem designierten Nachfolger Anton Mattle am 05.07.22 folgende Fragen gesendet:
Betreffend des Verfahrens zum Entzug der Gewerbeberechtigung des Kronthaler Geschäftsführers Günther Hlebaina steht in der Tiroler Tageszeitung „Im Falle von mehrfachen und wiederholten Verstößen gegen grundlegende Rechtsvorschriften und Schutzinteressen hinsichtlich der Gesundheit von Gästen oder Mitarbeitern“ und da die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr vorliege, bliebe der Landesregierung keine andere Wahl, als ein Verfahren zur Aberkennung der Gewerbeberechtigung einzuleiten
Ich ersuche Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist das Hotel Kronthaler mit Steuern oder Abgaben im Rückstand, laufen arbeitsrechtliche Verfahren oder Verfahren wegen Verstoßes gegen Gesetze exklusive der Covid Verordnungen?
Wenn ja, sind diese Rückstände und/oder laufenden Verfahren auch bei anderen Betrieben die Grundlage einer Aberkennung der Gewerbeberechtigung? Wenn ja, bei welchen?
Auf welche „grundlegende Rechtsvorschriften“ beruft sich die Landesregierung? Grundlegende Rechtsvorschriften sind u.a. die Verfassungsbestimmungen der Republik Österreich. Meinten Sie die Covid Verordnungen? Stufen Sie diese als grundlegend für die Republik Österreich ein? Wenn ja, warum?
Wenn das Hotel Kronthaler gegen die Schutzinteressen von Gästen und Mitarbeitern verstoßen haben soll, ersuche ich um Übermittlung der Daten, die eine erhöhte SarsCov2 Krankheitslast unter den Mitarbeitern und Gästen des Hotels Kronthaler belegen.
Weiters ersuche ich um Übermittlung der Studien, die eine Wirksamkeit der „grundlegenden Rechtsvorschriften“ in Bezug auf SarsCov2 belegen. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Eingriffe in die Erwerbsfreiheit einer besonderen und nachweisbaren Begründung erfordern. Ich ersuche daher um die Übermittlung der erhobenen Daten, die eine positive Wirkung von 2G/3G Regel, Maskenpflicht usw. belegen. Die Corona Computersimulationen u.a. von Nikolas Popper zählen NICHT als Nachweis der Wirksamkeit, da sich seine Modelle nicht validieren lassen (seine Prognosen sind nachweislich falsch gewesen).
Ich ersuche um Antwort bis zum 07. Juli und weise darauf hin, dass die Landesregierung als Betreiber des Verfahrens ihre Verantwortung nicht an Bundesbehörden abschieben kann und nach dem Auskunftspflichtgesetz zur Antwort verpflichtet ist.
Ein Sprecher der Landesregierung, Jakob Kathrein, sendete auf Nachfrage folgende Nicht-Antwort:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es kann bestätigt werden, dass ein entsprechendes Verfahren seitens der zuständigen Behörde eingeleitet wurde. Aufgrund des laufenden Verfahrens, das beim Landesverwaltungsgericht anhängig ist und aufgrund der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können wir dazu keine näheren Detailauskünfte geben.
Wir bitten um Verständnis.„
Aus dem Amtsdeutsch übersetzt heißt das, der Landesregierung sind ihre gesetzlichen Auskunftsverpflichtungen egal. Weiters hat die Landesregierung keinen einzigen Nachweis für die Wirksamkeit ihrer „Corona Maßnahmen“. Oder einen Nachweis, dass deren Nicht-Exekutierung durch Hlebaina irgendeinen negativen Effekt gehabt hat. Nochmal. Die Landesregierung hat keinen (!) einzigen (!) Nachweis, dass die Corona Zwangsmaßnahmen irgendeinen positiven Effekt gehabt haben.
Warum will also die Tiroler Landesregierung den Leitbetrieb des Ortes Achenkirch, den größten Steuerzahlen und Arbeitgeber, vorsätzlich vernichten? Weil Hlebaina öffentlich ungehorsam war. Er hat es gewagt, unsinnigen und verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen die Stirn zu bieten. Er hat es gewagt, auch Ungeimpften Erholung und Bewirtung zu bieten (übrigens auf sehr hohem Niveau). Obwohl doch Ungeimpfte eigentlich zum rechtlosen Freiwild erklärt wurden. Er hat es gewagt, selbst zu denken.
Das kann eine autokratische Regierung, die Verfassung und Grundrechte mit Füssen tritt und mittels Notverordnungen herrscht, natürlich nicht akzeptieren. Schon Mao wusste, „bestrafe Einen, erziehe Hundert.“ Die Regierungsverordnungen dürfen nicht hinterfragt werden. Vor allem in Hinblick auf kommende Katastrophen, deren Ursprünge wie bei den Folgen der Corona Maßnahmen in der Regierungspolitik zu suchen sind. Ob Energiekrise, Hyperinflation oder kommende Blackouts und Massenarbeitslosigkeit, nichts davon ist die Folge einer unabwendbaren Laune des Schicksals. Es sind die Folgen bewusst gewählter Politik. Darum darf Widerspruch nicht ungestraft bleiben. Dem Bürger muss klargemacht werden, wer Widerstand leistet, wer es wagt zu denken, der verliert seine wirtschaftliche Existenz. Es ist die blanke Angst vor dem Volk, welche die Regierung in die Verfolgung von Günther Hlebaina zwingt.
Das habe ich dann auch Landeshauptmann Platter sowie Nachfolger Mattle geschrieben, ohne Reaktion, noch ist es ihnen schlicht und ergreifend egal.
„Vielen Dank für Ihre rasche Antwort, in der Sie klarstellen, dass für die Tiroler Landesregierung das Auskunftspflichtgesetz nicht relevant ist und folgende Dinge dem „Datenschutz“ unterliegen:
Was die „grundlegenden Rechtsvorschriften“ sind, deren Verstoß dem Kronthaler vorgeworfen wird.
Die Erkrankungen, die aufgrund des Verstoßes erfolgt sein sollen.
Belege für die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften.
Sie als Landesregierung sind verpflichtet, Eingriffe in die Freiheit belegbar zu begründen. Es obliegt nicht dem Bürger, die Nichtwirksamkeit der „grundlegenden Rechtsvorschriften“ nachzuweisen, vielmehr MUSS die Regierung die Wirksamkeit Ihrer Grundrechtseinschränkungen beweisen.
Mit Ihrer Auskunftsverweigerung, die auch der Abwesenheit nachweisbarer Wirksamkeit der „grundlegenden Rechtsvorschriften“ geschuldet sein dürfte, untergraben Sie die Legitimation der Tiroler Landesregierung. Angesichts der kommenden Wahlen eine gewagte Strategie.
Ich werde das in meinem Artikel in aller Deutlichkeit herausarbeiten. Die Willkür der Maßnahmen. Das Verstecken hinter dem Amtsgeheimnis. Das Fehlen jeder Evidenz. Der brutale Machtwille der Regierung, der es darum geht, Maßnahmenkritiker zu brechen.„
Diese Regierung hat sich vom Rechtsstaat verabschiedet, die Arroganz der Macht lässt sie glauben, sie stünde über sämtlichen Gesetzen. Es liegt an uns, an der Bevölkerung, ihnen bei den nächsten Wahlen in Erinnerung zu rufen, wer in einer Demokratie der Souverän ist. Wir, das Volk. Wählen wir die Rückkehr zur Normalität.
Sind wir solidarisch mit denen, die sich nicht den Unrechtsregeln unterworfen haben. Die die Fahne der Freiheit auch in schweren Zeiten hoch gehalten haben. Die auch unerwünschten Menschen eine kurze Auszeit und Erholung ermöglicht und ihre Würde geachtet haben. Sind wir solidarisch mit Günther Hlebaina und dem „Das Kronthaler“.