Die Uniklinik Regensburg sorgt sich um die „Gewährleistung der Versorgungssicherheit“. Die Klinikleitung appelliert an die Mitarbeiter, nicht zu kündigen.

P. Debionne, 8.8.2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt weiter für Ärger. Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) hat jetzt an seine ungeimpften Mitarbeiter appelliert, nicht zu kündigen. In dem Schreiben, das der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es, man bitte „alle betroffenen Mitarbeiter, die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und ihrerseits keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen“. Unterschrieben ist die interne Mitteilung von Oliver Kölbl, er ist ärztlicher Direktor des Klinikums.

Katja Rußwurm, Sprecherin der Klinik, bestätigte der Berliner Zeitung auf Anfrage, dass das Schreiben echt ist. Die Sprecherin sagte der Berliner Zeitung weiter: „Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht waren betroffene Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter, die in Hinblick auf das Corona-Virus keine Immunität nachweisen konnten, zum 16. März an ihr jeweils zuständiges Gesundheitsamt zu melden. Es ist seitdem Aufgabe der Gesundheitsämter, Kontakt zu den Mitarbeitern ohne Immunitätsnachweis aufzunehmen (siehe §20a Infektionsschutzgesetz) und evtl. Maßnahmen zu ergreifen.“

„Weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote“

Und: „Unserer Kenntnis nach besitzen die Gesundheitsämter dabei einen gewissen Ermessensspielraum und können beispielsweise auch die Systemrelevanz von Mitarbeitern in ihre Entscheidung mit einfließen lassen. Es bleibt bislang abzuwarten, welche Maßnahmen ergriffen werden und ob zum Beispiel konkret Betretungsverbote oder ähnliches ausgesprochen werden.“

Berliner Verlag

Die aktuelle Situation erzeuge „Unsicherheit bei den betroffenen Mitarbeitern. Um dieser zu begegnen, war es unserem Vorstand ein Anliegen, die Informationen, die wir vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erhalten haben, direkt an die Mitarbeiter weiterzugeben“.

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In dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege heißt es demnach, dass „von Seiten der Gesundheitsämter derzeit weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote verhängt werden“. Grund dafür seien „ungeklärte rechtliche Fragen, deren endgültige Bewertung abgewartet werden soll, sowie bestehende Personalengpässe in den betroffenen Gesundheitseinrichtungen“.

In dem Schreiben der Uniklinik an seine ungeimpften Mitarbeiter heißt es dazu: „Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun, um unserem Versorgungsauftrag vollumfänglich nachzukommen und dies auch gegenüber den Gesundheitsbehörden deutlich zum Ausdruck zu bringen.“

Deutsche Krankenhausgesellschaft: Impfpflicht weder sinnvoll noch vermittelbar

Die Deutschen Krankenhausgesellschaft plädiert unterdessen für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Nach jetzigen Erkenntnissen sei die Impfpflicht „weder sinnvoll noch vermittelbar“, sagt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer kürzlich dem RND. Man habe sich zunächst zwar für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen, weil „wir in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen sind“ und „Studien eine weitgehende sterile Immunität erwarten“ ließen. Aber, so Neumeyer weiter: „Mit der Omikron-Variante ist diese Erwartung hinfällig geworden.“

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Der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Gerald Gaß, ergänzte im öffentlich-rechtlichen WDR, bei der Delta-Variante habe die Impfpflicht gut gewirkt, weil Geimpfte das Virus weniger häufig übertragen hätten. „Das hat sich jetzt massiv geändert“, sagte Gaß. Bei der Omikron-Variante könnten „auch viele Geimpfte das Virus übertragen“. Man müsse daher abwägen „zwischen schwerwiegenden Rechtseingriffen gegenüber Beschäftigten und dem Nutzen“. Dieser sei mittlerweile„ nicht mehr gegeben“.

Kritisch äußerte sich auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Schon vor Vollzug am 16. März war klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Erwartungen der Befürworter nicht erfüllen kann“, sagte er laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks. Auch ein Geimpfter gebe das Virus weiter, für alte und geschwächte Menschen bleibe daher das Risiko der Ansteckung. Konsequente Hygienemaßnahmen und tägliches Testen seien der Weg in der Alten- und Krankenpflege, um mit Corona zu leben.

Ursprünglich veröffentlicht von der Berliner Zeitung