Die weltweite Diskussion über die biologischen Wirkungen von Funkstrahlung wird von einer kleinen, aber international bestens vernetzten Gruppe von Wissenschaftlern beherrscht, deren Stellungnahmen oft in direktem Gegensatz zur Mehrheit der Forscher stehen. Ein wichtiges Glied in dieser Gruppe ist der private Verein ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) mit Sitz im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München. Wer sind seine Mitglieder? Sind siewirklich unabhängig und frei von Interessenskonflikten?
Der vorliegende Report Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Interessenkonflikte, ‚Corporate Capture‘ und der Vorstoß zum Ausbau des 5G-Netzes erschien zuerst in englischer, französischer und deutscher Sprache in Brüssel, Juni 2020. Er wurde von zwei EU-Abgeordneten – Michèle Rivasi (Europe Écologie) und Klaus Buchner (Ökologisch-Demokratische Partei) – in Auftraggegeben, koordiniert und veröffentlicht. Der Bericht wurde von Hans van Scharen verfasst und mit ergänzender wissenschaftlicher Unterstützung von Tomas Vanheste redigiert. Endredaktion: Erik Lambert.
Die im Juni 2020 erschienene Fassung des Reports ist konzipiert für die Online-Nutzung,
d.h. sie arbeitet mit zahlreichen Hyper-Links im Text selbst. Für die vorliegende deutsche DruckVersion war aus Gründen besserer Lesbarkeit erneute redaktionelle Überarbeitung notwendig. In diesem Zusammenhang ergaben sich an wenigen Stellen kleinere Änderungen am ursprünglichen Text, die freilich weder die Detailinformationen noch die Substanz des Reports beeinträchtigen. Die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. dankt für die großzügige Förderung des Drucks durch Sponsoren, die auf der Umschlaginnenseite genannt sind. Die große aktuelle wie grundsätzliche Relevanz des vorliegenden Buchner-Rivasi-Reports zeigt sich in diesen Tagen der Druckvorbereitung. Soeben hat in den Niederlanden ein Gericht entschieden, dass die von ICNIRP vorgeschlagenen und in vielen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte den Schutz der Gesundheit nicht sicherstellen können. Ein italienisches Gericht hat einen Vertreter von ICNIRP wegen Befangenheit nicht einmal zu einer Aussage während der Verhandlung zugelassen. Mit dieser Publikation verbindet sich unser Wunsch, der kritischen Öffentlichkeit einen fundamentalen Beitrag zu mehr Transparenz in der internationalen und nationalen Mobilfunk-Politik anzubieten.
Für die Herausgeber und das Vorstandsteam der Kompetenzinitiative e.V. im Februar 2021
Die vollständige Schriftenreihe:
https://kompetenzinitiative.com/wp-content/uploads/2021/04/BuchnerRivasiReport_online_Apr_2021.pdf
5G-Wahnsinn von Prof. Dr. Klaus Buchner & Dr. med. Monika Krout:
https://www.mankau-verlag.de/buecher/alle-buecher/5g-wahnsinn-mobilfunk-wlan-strahlung
5G-Konferenz: