75 Jahre Grundgesetz: Die „Staatsräson“ wird immer wieder von der Bundesregierung angeführt. Aber was ist das eigentlich? Es wirkt, als stünde sie oberhalb des Gesetzes. Ist dieses Konzept mit der freiheitlich, demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes überhaupt vereinbar oder haben wir hier den Ausdruck einer überbordenden Exekutive?
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