Bundesverwaltungsgericht bestätigt Untererfassung von Impfnebenwirkungen
Nur knapp drei Stunden dauerte der Verhandlungstag am 7. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Danach hatten die Richter keinen Zweifel mehr: Die Datenlage zu Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung lassen zu wünschen übrig. Auch das Gericht geht nun von einer Untererfassung aus.
„Die wichtigste Erkenntnis ist, dass nach Auffassung des Gerichts unstreitig ist, dass wir eine Untererfassung von Impfnebenwirkungen haben“, sagte der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab vom Anwaltsteam der Offiziere nach der Anhörung am 8. Juni der Epoch Times.
Die laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegten Meldepflichten würden also nicht erfüllt – aus welchen Gründen dies der Fall ist, sei zweitrangig. „Tatsache ist, sie werden nicht erfüllt. Wir haben eigentlich keine Grundlage für eine Bewertung einer Nutzen-Risiko-Bewertung in einem Sicherheitsbericht, wenn wir nicht wissen, wie viele Nebenwirkungen es tatsächlich sind“ sagt Schwab der Epoch Times.
Im Gegensatz zu den Einwänden, die von der Bundeswehr hervorgebracht wurden, habe Datenanalyst Tom Lausen den Jura-Professor mit vorgelegten Fakten überzeugt. Schwab erläutert der Epoch Times vor Ort: „Wir hatten eine Diskrepanz in den Daten, was die Meldung von Impfnebenwirkungen beim Paul-Ehrlich-Institut nach dem Infektionsschutzgesetz einerseits und die Abrechnung von möglichen Impfnebenwirkungen der Krankenkassen andererseits anbelangt.“
Kurz nach 13 Uhr endete die Sitzung zur Überraschung der Beteiligten, die sich auf eine Verhandlung bis in die Abendstunden eingestellt hatten. Der Prozess wurde auf den 6. und 7. Juli vertagt.
Von Epoch Times, aktualisiert 9.6.2022 hier