Frau erlitt schwere Nebenwirkungen und fordert Schadensersatz und
Schmerzensgeld
UPDATE: Klage gegen Corona-Impfärztin abgewiesen
SWR (14.02.2023): https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/prozess-um-mangelhafte-impfaufklaerung-100.html
Im Prozess um einen eventuellen Impfschaden und angeblich mangelhafte Impfaufklärung hat das Landgericht Heilbronn die Klage abgewiesen. Die Klägerin sei ausreichend aufgeklärt worden.
Vor dem Heilbronner Landgericht hat eine Frau gegen ihre damalige Impfärztin geklagt und Schadensersatz gefordert, weil sie nicht richtig aufgeklärt worden sei und danach schwere Impfschäden entwickelt habe. Das Landgericht hat diese Klage am Dienstag abgewiesen. Die Klägerin sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hieß es. Für die Aufklärung habe das unterschriebene Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht.
Am 13. Januar 2023 begann der erste Prozess, bei dem in Deutschland
eine Corona-Impfärztin verklagt wird: Die Klägerin, Frau N. Ferati,
erlitt nach der zweiten Spritze mit BioNTech/Pfizer schwerste
Nebenwirkungen. Seither ist sie berufsunfähig. Gegenstand des
Verfahrens am Heilbronner Landgericht ist die Frage, ob die
behandelnde Ärztin zuvor ausreichend über mögliche Risiken
aufgeklärt hatte.
Frau Feratis Leidensweg beginnt Anfang 2021, als sich die angehende
Pflegekraft das zweite Mal gegen Corona impfen lässt. Sie beschreibt
die damalige Situation als hektisch und sagt, dass sie über mögliche
Risiken der mRNA-Injektion nicht aufgeklärt worden ist. Die damals
34-Jährige arbeitet als Auszubildende in einem Pflegeheim, wo ihr die
Ärztin die Spritze auch verabreicht. „Es war eine
Massenveranstaltung“, sagt Frau Ferati. Als sie vor die Ärztin
trat, stand diese schon mit aufgezogener Spritze bereit. „Der Druck
war groß“, sagt die Geschädigte. „Den Aufklärungsbogen hat mir meine Chefin zwischen Tür und Angel gegeben. Sie konnte mir meine Fragen nicht beantworten und verwies auf den baldigen Aufklärungstermin von der Impfärztin.“ So hat Frau Ferati den Aufklärungsbogen zwar unterschrieben, die erforderliche Beratung aber nie erhalten.
Die beklagte Impfärztin streitet ab
Die beklagte Impfärztin bestreitet dies: Vor Gericht sagt sie, im
Vorfeld der Verabreichungen stets Gespräche geführt zu haben. Des
Weiteren hätte sie den Patienten immer auch die Möglichkeiten
gegeben, Fragen zu stellen. Was den Fall für die Beklagte noch
brisanter machen könnte: Sie war zum Zeitpunkt des Geschehens bereits
berentet. Dass sie die Injektionen verabreichte, als sie schon keine
praktizierende Ärztin mehr war, könnte möglicherweise beim Thema
Versicherungsschutz schwierig für sie werden.
Die Betroffene verlangt Schadensersatz
Insgesamt knapp 340.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert
die Klägerin. Kurz nach der Injektion wurde sie wegen einer
temporären halbseitigen Lähmung in die Klinik eingeliefert. Weitere
sechs stationäre Krankenhausaufenthalte folgten. Innerhalb eines
Jahres musste sie dort unter anderem wegen einer Gehirnentzündung und
Autoimmunerkrankung behandelt werden. Vor der Impfung war Frau Ferati
noch vollkommen gesund und eine engagierte Pflegekraft. Derzeit kann
sie ihren Beruf nicht weiter ausüben. Ob die Gesundheitsschäden auf
die neuartige mRNA-Injektion zurückzuführen sind, will das Gericht
mithilfe von Sachverständigen prüfen. Doch zunächst ging es in den
Verhandlungen erst einmal darum, ob die Ärztin nicht wie
vorgeschrieben beraten hat.
Die Medien berichten
Interessant zu beobachten ist es, dass der Fall offensichtlich ernst
genommen wird. Das bislang übliche Abwiegeln, es hätte alles nichts
mit der Corona-Injektion zu tun, findet bisher zumindest in diesem
Fall nicht statt. Selbst die ‚Leitmedien‘ berichten über den Prozess.
Das Urteil wird voraussichtlich am 14. Februar gesprochen.
Mehr zum Fall – Kollateral / Die Pflegerin, Teil 1: