
Die dysfunktionale Justiz in Deutschland – serviles Anbiedern in einer beunruhigenden Kontinuität
von Johannes Kreis
Zu der dysfunktionalen Justiz in Deutschland möchten wir auf 2 aktuelle Beispiele aufmerksam machen.
1) Der BGH und der Kampf gegen rechts – Kriegsdienstverweigerung ja, aber nicht bei Angriffskrieg
Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der BGH, so ganz nebenbei, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, Artikel 4 Abs. 3 GG, de facto aufgehoben. Ja, niemand kann zum Kriegsdienst gezwungen werden, steht so im Grundgesetz, aber, das gilt nur, wenn es kein Angriffskrieg ist. Wie immer man auch einen Angriffskrieg definieren mag, denn mindestens der 2. Irakkrieg (Koalition der Willigen) diente der Prävention.
- „Kriegsdienstverweigerung schützt nicht vor Auslieferung„, LTO, 12.02.2025,
„In existenziellen Staatskrisen – wie einem völkerrechtswidrigen Angriff mit Waffengewalt – sei eine Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts trotz der sehr hohen Bedeutung von Art. 4 Abs. 3 GG auch in Deutschland „prinzipiell nicht undenkbar“, betont der 4. Strafsenat.“
mit Bezug zu,
Im Rahmen der Urteilsbegründung zu dem konkreten Fall der Auslieferung eines ukrainischen Staatsbürgers an die Ukraine führt der BGH auch zu der Rechtslage für deutsche Staatsbürger aus:
„Daher erscheint es auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.“
„Angesichts dessen erachtet es der Senat für – jedenfalls prinzipiell – nicht undenkbar, dass ungeachtet des besonders hohen Rangs der in Art. 4 GG verbürgten Gewissensfreiheit auch die deutsche verfassungsrechtliche Ordnung es gestatten oder sogar erfordern könnte, den Schutz des Kriegsdienstverweigerungsrechts in außerordentlicher Lage gegenüber anderen hochrangigen Verfassungswerten zurücktreten zu lassen.“
Im Grunde ist das eine Einladung an die jeweilige Regierung. Denn es ist ein leichtes, gerade mit einem staatlich kontrollierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einen eigenen Angriff als Angriff des Gegners auszugeben. Das ist in der jüngeren deutschen Geschichte an einer östlichen Grenze des damaligen Staatsgebietes schon vorgekommen. Es wäre dann nur noch eine Frage der Propaganda, was die Rechtslage ist.
Entscheidungen des BGH sind immer Einzelfallentscheidungen, im Gegensatz zu Entscheidungen der Bundesverfassungsgerichts, die unmittelbar geltendes Recht bilden. Aber, der BGH wird sich schon etwas dabei gedacht habe, so ausführlich in seiner Urteilsbegründung zu der Auslieferung eines ukrainischen Flüchtlings an die Ukraine auf die mögliche Gesetzesauslegung für deutsche Staatsbürger einzugehen. Das Feld wird vorbereitet und der BGH ist sich für vorauseilenden Gehorsam nicht zu schade.
Man kann sich leicht vorstellen, was passieren wird, wenn die NATO, die ja offiziell gar nicht Kriegspartei in der Ukraine ist, tatsächlich Kriegspartei wäre, natürlich immer nur zur Verteidigung. Offen bleibt, was im Fall der bis in die 1960er Jahre gültigen NATO Doktrin der Vorneverteidigung passiert, d.h. wenn Truppenaufmarschzonen im gegnerischen Land präventiv angegriffen werden, also die Verteidigung vor dem Angriff erfolgt.
Eigentlich ist Art 4 Abs. 3 GG ein Grundrecht, dass nach Art 19 Abs. 2 GG nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Aber davon ist man ja schon lange weg. Art. 4 Abs 3 GG, „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ enthält schon lange den Zusatz, „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Die Anerkennung als Grundrecht jedes einzelnen Bürgers, niemanden zum Kriegsdienst mit der Waffe zwingen zu können, war eine der wesentlichen Errungenschaften des Grundgesetzes von 1949, und es war eine direkte Antwort auf die Zustände im 3. Reich. Es war einer der zentralen Dreh- und Eckpunkte des Grundgesetzes, dass auch der Einzelne die grundgesetzlich garantierte Möglichkeit hat, sich gegen jedes erneute Aufkommen einer Militärdiktatur in Deutschland zu wehren und sich dem Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Ist das der viel beschworene Kampf gegen rechts? Soll die de facto Abschaffung der Kriegsdienstverweigerung, wie sie der BGH in Aussicht stellt, jetzt der Kampf gegen rechts sein? Ausgerechnet im Kampf gegen rechts spricht man inzwischen von Kriegstüchtigkeit als Teil eines neuen Militarismus, forciert Waffenlieferungen in Kriegsgebiete und bereitet den Boden für Zwangsrekrutierungen? Schon in der COVID-19 Panik-Krise fiel die merkwürdige Rolle der Bundeswehr auf, die schnell vom ausführenden Organ zum entscheidungstreffenden Organ mutiert ist, zum Beispiel in der Person von Generalstabsarzt (2-Sterne-General) Dr. Hans-Ulrich Holtherm, der als Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium der Vorgesetzte von RKI Präsident Wieler gewesen ist.
- Paul Schreyer, „Risikobewertung: Wer instruierte Wieler?„, Multipolar, 13. Sep 2024,
Die Militarisierung der COVID-19 Paniksteuerung fiel schon damals sehr unangenehm auf. Es ist wohl nicht von ungefähr, dass der damalige COVID-19 Koordinator der Bundesregierung, Carsten Breuer, jetzt Inspekteur der Bundeswehr und damit der ranghöchste Soldat in Deutschland ist. In diesem Zusammenhang ist auch der Fall des Oberfeldwebel Alexander Bittner zu sehen, der eine Impfung mit den COVID-19 Experimentalsubstanzen verweigerte und daraufhin wegen Befehlsverweigerung ins Gefängnis mußte. Ist Obrigkeitsgehorsam das neue Gesellschaftsmodell der BRD?
Es war einer der Grundpfeiler gegen ein Wiedererstarken des Faschismus und einen neuerlichen Krieg, dass jeder einzelne Bürger sagen konnte, „ich mache da nicht mit“, „ohne mich“. Tritt an diese Stelle jetzt die Erzwingungshaft und das Strafbatallion? In den sozialen Medien gibt es hunderte von Videos von Zwangsrekrutierungen auf offener Straße durch uniformierte Schlägertrupps in der Ukraine. Die mittlere Überlebensdauer im Kampfeinsatz an der Null-Linie liegt für die unausgebildeten, ukrainischen Zwangsrekruten bei 2 – 3 Tagen. Dann sind sie in der Regel tot, getötet von Drohnen, Scharfschützen, Anti-Personen-Minen, Granaten, Mörser, Artilleriebeschuß, Gleitflugbomben, Raketen usw.. Da führt die Kriegstüchtigkeit hin und diejenigen, die am lautesten nach Kriegstüchtigkeit schreien, sind auch diejenigen die am wenigsten einen Fronteinsatz zu befürchten haben.
Mit schwindelerregender Geschwindigkeit wird die Axt an wesentliche Stützen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD gelegt, und niemanden scheint es zu stören. Sicherlich, es wird vermutlich in der vorliegenden Sache noch eine Verfassungsbeschwerde geben. Aber da sitzt Merkel-Zögling Stephan Harbarth, der sich bislang nur wenig für Grundrechte erwärmen konnte, jedenfalls wenn dies einen Konflikt mit der Regierung bedeutet hätte. Unvergessen sind die gemeinsamen Abendessen von Bundesverfassungsgericht und Vertretern der Merkelregierung Mitte 2021, kurz vor der Verkündung der Corona-Notbremse und der Abschaltung Deutschlands. Das weitreichende Aussetzen von Grundrechten diente natürlich nur dem Gemeinwohl und der eigenen Sicherheit, sagte damals Frau Merkel. Schön, wenn einem das höchste deutsche Gericht bei der Einschränkung des Demonstrationsrechts (gegen Maßnahmen der Regierung) nicht in die Parade fällt. Ein Christopher-Street-Day war trotzdem möglich.
Es ist von einer abenteuerlichen Naivität, wenn ein oberstes deutsches Gericht es im wesentlichen der Regierung selbst anheim stellt, zu entscheiden, ja, wir haben angegriffen, oder nein, wir haben uns nur vorne verteidigt. Die potentiellen Konfliktzonen, um die es hier geht, sind weltweit zu sehen. Wer erinnert sich nicht an den damaligen Verteidigungsminister Peter Struck und seine Feststellung „Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird heute auch am Hindukusch verteidigt“. Das war damals eine sehr weit vorne angelegte Verteidigung.
Wieso scheint niemand jemals etwas zu lernen? Neben 20 Jahren Krieg der NATO in Afghanistan ist auch unvergessen der Auftritt des damaligen US-Verteidigungsministers Colin Powell vor dem UN Sicherheitsrat und sein Vortrag zu angeblichen Massenvernichtungswaffen im Irak. Dieser Auftritt ebnete den Weg zum Einmarsch der USA in den Irak. Die Massenvernichtungswaffen hat man dann vergeblich gesucht.
Die deutsche Rechtsprechung ist dysfunktional und der BGH geht augenscheinlich nicht mehr vom mündigen Bürger aus. Ganz offensichtlich hält der BGH die Bürger für dumm. Man kommt mit jeder Nummer durch, auch weil sich in dieser Hierarchie niemand finden wird, der die Entscheidungen öffentlich kritisieren wird. Es ist zudem ein Armutszeugnis für die deutschen Medien, wie wenig Wiederhall solch weitreichenden Entscheidungen zum Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdienstes finden, Entscheidungen, die diametral dem Grundgesetz von 1949 entgegenstehen. Auch die christlichen Kirchen in Deutschland schweigen zu diesem Skandalurteil.
2) Eine Justiz, die des Dreisatzes nicht mächtig ist (COVID-Impfschäden)
Man muß es endlich einmal anerkennen, dass die Gewaltenteilung in Deutschland ein Märchen ist. Effektiv ordnet sich die Judikative in allen wesentlichen Fragen der Exekutive und der Legislative unter. Geradezu mitleidserregend ist das Herumdilettantieren deutscher Gerichte bei den Schadensersatzprozessen von COVID-19 Impfopfern. Der deutsche Durchschnittsrichter scheint des einfachen Dreisatzes nicht mächtig. Stattdessen beruft man sich gebetsmühlenartig auf eine europäische Agentur, die auf Basis vollkommen unzureichender Daten für 450 Mio. Einwohner in Europa verkündet hat, dass es bei den mRNA-COVID-19-Impfsubstanzen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gäbe. Es scheint, dass es im deutschen Prozessrecht keinerlei Wahrheitsgrundsatz gibt, der die Gerichte auffordern würde, nach dem tatsächlichen Sachverhalt zu forschen und zu urteilen. Vermutlich spielt es keine Rolle, was der tatsächlich Sachverhalt ist, denn bei wesentlichen Fragen scheinen die Urteile schon vor Verhandlungsbeginn festzustehen.
Bis heute wartet man vergeblich auf eine Risikobewertung von mRNA-Experimentalimpfungen durch deutsche Gerichte auf Basis des in 2020 und 2021 (also vor den Impfungen) historisch niedrigen Krankenstandes und der niedrigen Krankenhausbelegung.
„Die Zahl der Krankschreibungen ist trotz der Corona-Krise deutlich zurückgegangen. Im Mai lag der Anteil der krankgeschriebenen Beschäftigten nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) nur noch bei 3,35 Prozent. Das entspricht dem niedrigsten Mai-Krankenstand seit zehn Jahren.“
- „Pressemitteilung – DAK-Krankenstands-Analyse„, DAK, Hamburg, 4. Feb 2021
„Dagegen nahm die Anzahl der Fälle spürbar ab. Insgesamt lag der Krankenstand mit 4,1 Prozent geringfügig unter dem Vorjahresniveau von 4,2 Prozent.“
- Thomas Hommel, „TK-Gesundheitsreport – Ein Jahr Corona: Krankenstand ist niedrig, psychische Belastung hoch„, Ärztezeitung, 23.06.2021
„Corona-Krise und Dauerlockdown haben an den Nerven vieler Bundesbürger gezerrt – grundsätzlich verschlechtert hat sich ihr Gesundheitszustand in der Pandemie aber nicht, wie aus dem am Mittwoch vorgestellten Gesundheitsreport 2021 der Techniker Kasse (TK) hervorgeht.
Mit einem Krankenstand von rund 4,1 Prozent lag das Jahr 2020 demnach sogar noch unter den Werten von 2019 und 2018, wo der Krankenstand gut 4,2 Prozent betragen habe.“
- „TK-Gesundheitsreport – Krankenstand so niedrig wie seit 13 Jahren nicht mehr ‒ Corona spielt eigentlich keine Rolle„, IWW, 14.05.2021
„Mit 3,8 Prozent ist der Krankenstand der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen im ersten Quartal so niedrig wie seit 13 Jahren nicht mehr. Zum Vergleich: Im ersten Quartal des Corona-Jahres 2020 betrug er 5,1 Prozent, 2019 4,8 und 2018 5,2 Prozent. Schon im vergangenen Jahr hatte die TK deutlichen Rückgang vermeldet, nur psychische Erkrankungen stiegen an. Eine alarmistische Dramatik bei Corona-Erkrankungen ist nach der TK-Statistik für Erwerbstätige kaum zu sehen.“
- „Krankenstand laut TK-Analyse unter Vorjahresniveau„, Ärzteblatt, 23. Juni 2021
„Keine Hinweise auf eine grundsätzliche Verschlechterung der Gesundheit von Erwerbspersonen durch die Coronapandemie liefert der heute vorgestellte Gesundheitsreport 2021 der Techniker Krankenkasse (TK). Mit einem Krankenstand von 4,14 Prozent lag das Jahr 2020 laut den analysierten Daten sogar unter den Werten der Vorjahre (2019 4,22 Prozent; 2018 4,25 Prozent).
Dies sei vor allem auf weniger Krankschreibungen mit Erkältungskrankheiten zurückzuführen, erklärte Thomas Grobe, vom aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen.“
- „TK: Krankenstand im ersten Quartal so niedrig wie lange nicht„, Ärzteblatt, 10. Mai 2021
„Die Diagnose COVID-19 spielt demnach bei den Krankschreibungen der Erwerbstätigen im Vergleich zu den anderen Diagnosen nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Insgesamt verzeichnet die TK im ersten Quartal 1,08 Millionen Krankschreibungen – 9.381 davon wegen Corona.“
- „Nur selten Covid-19-Befunde – Krankenstand sackt deutlich ab„, n-tv, 10.05.2021
„Mitten in der Corona-Pandemie ist der Krankenstand unter den Beschäftigten auf ein auffallend niedriges Niveau gesunken. So war er bei der Techniker Krankenkasse (TK) im ersten Quartal so niedrig wie seit 13 Jahren nicht mehr, wie aus Daten der Kasse hervorgeht. In den ersten drei Monaten des Jahres betrug der Krankenstand demnach 3,8 Prozent. Im ersten Quartal des Jahres 2020 lag er noch bei 5,1 Prozent, 2019 bei 4,8 und 2018 bei 5,2 Prozent der Arbeitszeit.“
„Die Diagnose Covid-19 spielt den Daten zufolge bei den Krankschreibungen der Erwerbstätigen im Vergleich zu den anderen Diagnosen eine untergeordnete Rolle. Insgesamt verzeichnete die TK im ersten Quartal 1,08 Millionen Krankschreibungen, davon 9381 aufgrund von Covid-19.“
- „„Historisch niedriger Krankenstand“ bei DAK-Versicherten„, SZ, 1. August 2021
„Die Krankenkasse DAK berichtet von einem „historisch niedrigen Krankenstand“ bei ihren Versicherten. Bei der Kasse mit rund einer viertel Million Versicherten in Hessen waren im ersten Halbjahr 2021 an jedem Tag durchschnittlich 37 von 1000 hessischen Beschäftigten krankgeschrieben, 5 Beschäftigte weniger als im ersten Halbjahr 2020. Das sei der niedrigste Stand seit zwölf Jahren, berichtete die Kasse der Deutschen Presse-Agentur.“
- „DAK: Historisch niedriger Krankenstand in Rheinland-Pfalz„, SZ, 5. Aug 2021
„Beschäftigte aus Rheinland-Pfalz hatten nach Daten der Krankenkasse DAK im ersten Halbjahr dieses Jahres so wenige Fehltage wie seit zehn Jahren nicht mehr. Der Krankenstand lag bei 4 Prozent, an jedem Tag seien also durchschnittlich 40 von 1000 DAK-versicherten Beschäftigten in Rheinland-Pfalz krankgeschrieben gewesen, wie die Krankenkasse mitteilte.“
- „„Historisch niedriger Krankenstand“ bei DAK-Versicherten„, n-tv, 01.08.2021
„Trotz der Corona-Pandemie waren Arbeitnehmer in Hessen in der ersten Jahreshälfte seltener krank. Die Krankenkasse DAK berichtet von einem „historisch niedrigen Krankenstand“ bei ihren Versicherten. Bei der Kasse mit rund einer viertel Million Versicherten in Hessen waren im ersten Halbjahr 2021 an jedem Tag durchschnittlich 37 von 1000 hessischen Beschäftigten krankgeschrieben, 5 Beschäftigte weniger als im ersten Halbjahr 2020. Das sei der niedrigste Stand seit zwölf Jahren, berichtete die Kasse der Deutschen Presse-Agentur.“
Den „Experten“ nach hat das alles an den Abstandsregeln und dem Händewaschen gelegen. Und ab 2022 hat dann das Händewaschen nicht mehr fünktioniert?
- „Techniker Krankenkasse: Krankenstand auffällig gestiegen„, FAZ, 01.09.2022
„Zu Beginn der Coronakrise war der Krankenstand von Mitarbeitern nicht nach oben geschnellt – zum Erstaunen vieler Beobachter. Jetzt, im ersten Halbjahr 2022 sieht es auf einmal anders aus.„
Mindestens in Fragen, die nationale Themen oder Themen von supranationalen Organisationen betreffen, sei es die WHO, die UN oder die NATO, sind inzwischen erhebliche Zweifel an den Motiven auch der höchsten deutschen Richter geboten. Das erkennbare, servile Anbiedern in Teilen der deutschen Richterei an die vorhandenen Machtstrukturen steht in einer beunruhigenden Kontinuität zur jüngeren deutschen Geschichte.
Johannes Kreis