Die WHO will die Internationalen Gesundheitsvorschriften ändern:
Ein Überblick mit Erläuterungen

Von David Bell, zuerst veröffentlicht bei Brownstone Institute am 1. Februar 2023

[Dieser Artikel ist von 2023, und die geplanten Gesundheitsvorschriften unterliegen ständigen Änderungen. Der Aufsatz von David Bell ist jedoch so umfassend, dass wir ihn nach wie vor für absolut wichtig und in seiner Ausführlichkeit für einzigartig halten. Links zu neueren Artikeln zum Thema finden Sie am Ende. Die OVALmedia-Redaktion]

Corona-Skeptiker behaupten, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebe eine Art Weltherrschaft an, hebe die Souveränität der Nationalstaaten auf und installiere einen totalitären Gesundheitsstaat. Nüchtern betrachtet könnte man denken: Weil die Mainstream-Medien schweigen, ist es sicher wieder eine „Verschwörungstheorie“ einer unzufriedenen Minderheit.

Global autoritäre Regeln einzuführen müsste doch eigentlich einen Aufschrei auslösen. Nun sind die Pläne der WHO aber recht transparent. Es ist nicht schwer zu prüfen, ob es nur übertriebene Hysterie ist oder ob tatsächlich versucht wird, die Souveränität der Staaten sowie der internationalen Beziehungen grundlegend zu ändern. Hierzu muss man nur das Dokument lesen und die geplanten Änderungen im Kontext betrachten.

Die neue Rolle der WHO: Wer ist die WHO?

Die WHO wurde nach dem 2. Weltkrieg von den Vereinten Nationen gegründet, um die Gesundheit der Weltbevölkerung zu verbessern. In ihrer Satzung wird Gesundheit weiter gedacht als der bloße Körper (sie schließt “körperliches, seelisches und soziales Wohl” ein) und geht davon aus, dass alle Menschen gleich und mit unveräußerlichen Rechten geboren werden.

1946 war man gerade den Schrecken der Kolonialherrschaft und des internationalen Faschismus’ entkommen, eine Zeit des extremen Zentralstaats mit der Ansicht, Menschen seien grundsätzlich nicht gleich. In der WHO-Verfassung sollte der Bevölkerung die Verantwortung für ihre Gesundheit übertragen werden.

Die Finanzierung der WHO veränderte sich in den letzten Jahrzehnten: Kam früher die Grundfinanzierung von den Mitgliedsländern, gemäß deren Bruttoinlandsprodukt, so werden heute die Gelder für bestimmte Zwecke vorgesehen; der Großteil kommt von privaten Stiftungen und Großunternehmen. Die Prioritäten der WHO haben sich also verschoben, weg von einer gemeinwohl-orientierten Versorgung hin zum eher vertikalen, rohstoffbasierten Ansatz. Das folgt zwangsläufig den Interessen und Eigeninteressen dieser Geldgeber. Diese Entwicklung ist hier ausführlich dargelegt. Diese Verschiebung ist wichtig, um die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR – International Health Regulations) im Kontext zu verstehen.

Dazu muss man wissen, dass die WHO im Bereich Internationale Gesundheit keinesfalls alleine agiert. Während Organisationen wie UNICEF (die sich früher v.a. um Gesundheit und Wohlergehen von Kindern kümmerten), private Stiftungen und NGOs (Nichtregierungsorganisationen) schon lange mit der WHO zusammenarbeiten, erstarkte in den letzten 20 Jahren die globale Gesundheitsindustrie, wo mehrere Organisationen, insbesondere „Öffentlich-private Partnerschaften“ (PPP – Public Private Partnerships) einen Aufschwung erlebt – teilweise als Konkurrenz, teilweise als Partner der WHO.

Unter den PPPs sind besonders die Impfallianz GAVI (Global Allliance for Vaccines and Immunisation) und die CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations – Koalition für Pandemievorsorge und Innovation) zu nennen, die speziell zur Pandemiebewältigung auf dem Weltwirtschaftsforum 2017 gegründet wurden auf Initiative der Bill-and-Melinda-Gates-Stiftung, dem Wellcome Trust und der norwegischen Regierung.
Sowohl bei GAVI und der CEPI, als auch bei Organisationen wie Unitaid und Global Fund sitzen Firmen- und Privatinteressen direkt im Vorstand. Auch die Weltbank und die G20 haben ihr Engagement im Bereich globale Gesundheit, insbesondere in der Pandemievorsorge, ausgebaut. Die WHO sagt selbst, dass in den letzten Jahrhunderten Pandemien etwa einmal pro Generation auftraten und nur einen Bruchteil der Opfer anderer endemischer Infektionskrankheiten fordern. Dennoch genießen sie große Aufmerksamkeit bei Unternehmen und Finanzinstituten.

Die WHO ist in erster Linie ein bürokratischer Apparat und kein Expertengremium. Die Besetzung erfolgt nach Kriterien wie Fachkompetentz, aber auch länderspezifischen und andere Quoten für Gleichstellung. Diese Quoten sollen das Bestreben bestimmter Länder verringern, die WHO mit eigenen Landsleuten zu besetzen. Dadurch könnten aber auch Kandidaten weniger qualifiziert sein. Die Personalauswahl ist natürlich auch stark vom internen WHO-Personal beeinflusst und den üblichen persönlichen Beziehungen, die sich bei der Arbeit und dem Austausch von Gefälligkeiten innerhalb der Länder ergeben.

Einmal eingestellt, begünstigt die Vergütungsstruktur langjährige Mitarbeiter, und verhindert so, dass bei Wechsel der Position neue Fachkenntnisse hinzukommen. Ein WHO-Mitarbeiter erhält erst nach 15 Dienstjahren seine volle Pension; bei früherem Ausscheiden entfällt der Rentenanteil der WHO ganz oder teilweise. Auch durch hohe Mietzuschüssen, Krankenversicherung, großzügigen Bildungszuschüssen, Ortszuschlag und steuerfreiem Gehalt schafft dies eine Struktur, in der der Schutz der Institution (und damit der eigenen Vorteile) weit über die ursprünglich altruistische Absicht hinausgehen kann.

Der Generaldirektor (GD) und die sechs Regionaldirektoren (RD) werden von den Mitgliedsländern in einem Verfahren gewählt, das starken politischen und diplomatischen Einflüssen unterliegt. Tedros Adhanom Ghebreyesus ist amtierender GD, ein äthiopischer Politiker mit unrühmlicher Vergangenheit im äthiopischen Bürgerkrieg. Mit den geplanten Änderungen könnte Tedros alle IHR-Entscheidungen im Alleingang treffen; er kann sich zwar mit dem Ausschuss beraten, ist aber nicht an ihn gebunden. Tatsächlich kann er das auch jetzt schon: Er hat Affenpocken gegen den Rat des Notfallausschusses zur Gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite (PHEIC, Public Health Emergency of International Concern) erklärt, obwohl es weltweit nur fünf Tote gab.

Wie viele andere WHO-Mitarbeiter habe auch ich persönlich offensichtliche Korruption innerhalb der Organisation gesehen; von der Wahl der RDs über Gebäudesanierung bis hin zu Wareneinfuhr. Das passiert in jeder großen Organisation, die seit ein oder zwei Generationen besteht. Genau deshalb gibt es Gewaltenteilung in den jeweiligen Länderregierungen: Wer Vorschriften erlässt, muss sich vor einer unabhängigen Justiz verantworten, auf Grundlage einer Rechtsordnung, die für alle gleich ist. Da dies auf UN-Organisationen nicht zutrifft, sollten ihnen automatisch verwehrt sein, direkt Gesetze für die Bevölkerung zu erlassen. Die WHO legt im Wesentlichen eigene Regeln und Normen fest – wie andere UN-Organisationen auch.


Neue WHO-Instrumente zur Pandemievorsorge und bei gesundheitlichen Notlagen

Die WHO arbeitet derzeit an zwei Abkommen, die ihre Befugnisse und ihre Rolle bei ausgerufenen Gesundheitsnotlagen und Pandemien erweitert. Dazu wird die Definition von „Gesundheitlicher Notlage“ (health emergency) ausgedehnt, innerhalb derer diese Machtbefugnis greift.

Das erste Abkommen betrifft Änderungsvorschläge für die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), einem völkerrechtlich verbindlichen Instrument, das in bestimmter Form seit Jahrzehnten in in Kraft ist. Nach dem SARS-Ausbruch 2003 wurde es 2005 grundlegend überarbeitet.

Der zweite ist ein neuer „Vertrag“ mit ähnlicher Intention wie die IHR-Änderungen. Beide durchlaufen WHO-Ausschüsse, öffentliche Anhörungen und Revisionsmeetings und werden wohl 2023 oder 2024 der Weltgesundheitsversammlung (WHA, Jahresversammlung der WHO-Mitgliedsländer [„Staaten“] ) vorgelegt.

Hier gehe ich auf die IHR-Änderungen ein, da sie am weitesten fortgeschritten sind. Als Änderungen eines bestehenden Vertragswerks brauchen sie nur die Zustimmung von 50 Prozent der Länder, um in Kraft zu treten (vorbehaltlich der Ratifizierungsverfahren der einzelnen Mitgliedstaaten). Für die Annahme des neuen „Vertrags“ reicht in der WHA eine Zweidrittelmehrheit. Das WHA-System „Ein Land – Eine Stimme“ gibt Ländern wie Niue mit knapp 2.000 Einwohnern die gleiche Stimme wie Ländern mit Hundertmillionen Einwohnern (z. B. Indien, China, USA), auch wenn diplomatische Druck dazu führt, die Länder um ihre Wohltäter zu scharen.

Der IHR-Änderungsprozess der WHO ist relativ transparent. Eine Verschwörung ist nicht zu erkennen. Änderungsvorschläge werden offiziell von den Behörden der Länder eingereicht und auf der WHO-Website zusammengestellt. Die WHO hat sich bemüht, Anhörungen für öffentliche Eingaben zu ermöglichen. Ziel der IHR-Änderungen ist, die Beziehungen zwischen den Ländern und der WHO (d.h. einem supranationalen Gremium, das angeblich von ihnen kontrolliert wird) zu verändern, und damit grundlegend die Beziehung zwischen den Menschen und der zentralen supranationalen Behörde grundlegend zu verändern. Das ist für jeden klar zu erkennen.

Die wichtigsten Änderungsvorschläge der Gesundheitsvorschriften (IHR)

Die IHR-Änderungen wollen die Beziehungen zwischen Einzelnen, ihrer Landesregierung und der WHO grundlegend verändern. WHO-Recht soll über dem des Einzelnen stehen und hebt damit das nach dem 2. Weltkrieg entwickelte Grundprinzip der Menschenrechte und der Souveränität der Staaten auf. Das bedeutet Rückkehr zum kolonialistischen und feudalistischen Prinzip, das sich grundlegend von dem unterscheidet, an das Menschen in relativ demokratischen Ländern gewöhnt sind. Kein Politiker protestiert, kein Aufschrei erfolgt in den Medien. Dass die breite Öffentlichkeit hier so unwissend ist, ist erstaunlich und besorgniserregend.

Die Aspekte mit den größten Auswirkungen auf Gesellschaft und internationale Beziehungen werden im Folgenden erörtert, gefolgt von kommentierte Auszügen des WHO-Dokuments (REF). Das Dokument steht auf der WHO-Website und wird gerade bezüglich Grammatik und Verständlichkeit überarbeitet.

Abbau der Internationalen Menschenrechte
zurück auf ein früheres, autoritäres Modell

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, von den Vereinten Nationen nach dem 2. Weltkrieg und vor dem Hintergrund der Befreiung vieler Länder vom Joch des Kolonialismus verabschiedet, beruht darauf, dass alle Menschen mit gleichen und unveräußerlichen Rechten auf die Welt kommen, die ihnen allein dadurch zustehen, dass sie geboren wurden. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sollten diese Rechte verankert werden, um einen Rückfall in Ungleichheit und Totalitarismus zu verhindern. Die Gleichheit aller Menschen steht in Artikel 7:

“Vor dem Gesetz sind alle gleich und genießen ohne Unterschied Anspruch auf den gleichen Schutz durch das Gesetz. Ein jeder hat Anspruch auf Schutz vor jede Art von Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufforderung zu einer solchen Diskriminierung”

Dieser Gedanke liegt der WHO-Verfassung zugrunde, er ist der Grundstein für die heutige internationale Menschenrechtsbewegung und das internationale Menschenrechtsgesetz.

Damit eng verbunden war die Idee, dass Staaten ihr Volk repräsentieren und die Souveränität über ihr Territorium und die Gesetze haben, nach denen ihr Volk regiert wird. Bislang kolonialisierte Völker würden ihre Autorität als unabhängige Einheiten innerhalb der von ihnen kontrollierten Grenzen geltend machen. Internationale Abkommen, einschließlich der bestehenden IHR, spiegelten dies wider. Die WHO und andere internationale Organisationen sollen unterstützen und beraten, aber keine Anweisungen geben.

Die vorgeschlagenen IHR-Änderungen kehren diese Auffassung um. Die WHO will den Passus „unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten des Menschen“ streichen und durch „Gleichheit, Kohärenz, Inklusivität“ ersetzen. Das sind vage Begriffe, bei deren Auslegung dann speziell nach sozialem und wirtschaftlichem Entwicklungsstand differenziert wird. Die zugrundeliegende Gleichheit von Individuen wird aufgehoben, und die Rechte unterliegen einem Status, der von anderen auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien bestimmt wird, die sie definieren. Das stellt das bisherige Verständnis des Verhältnisses aller Individuen zur Autorität völlig auf den Kopf, zumindest in nicht-totalitären Staaten.

Es ist ein totalitäres Gesellschaftskonzept, in dem der Einzelne nur mit Duldung derer handeln darf, die jenseits gesetzlicher Bestimmungen Macht ausüben, d. h. ein Feudalverhältnis, wie zwischen König und Untertan, ohne gültige Verfassung. Ein größeres Problem ist für die Gesellschaft kaum denkbar. Und doch schweigen die Medien, die zwar Wiedergutmachung für die Sklaverei von früher fordern, aber hier die Pläne eines internationalen Abkommens ignorieren, das diese wieder einführt.


Der WHO die Macht geben über die Mitgliedsstaaten

Diese Autorität soll also überstaatlich sein (d.h. über den gewählten oder anderen Länderregierungen stehen), wobei die Definition von „Empfehlungen“ von „nicht bindend“ durch Streichung zu „bindend“ durch eine spezielle Erklärung geändert werden soll, so dass die Staaten sich verpflichten, WHO-Empfehlungen zu befolgen (statt sie nur zu „berücksichtigen“). Die Staaten sollen die WHO als „Autorität“ in internationalen Gesundheitskrisen anerkennen und sie über ihre eigenen Gesundheitsministerien stellen. Natürlich kommt es darauf an, was eine Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (PHEIC) ist und wer sie definiert. Wie unten erläutert, kann damit die PHEIC-Definition auf jede Gesundheitskrise angewendet werden, die ein Einzelner in Genf (z.B. der WHO-Generaldirektor) persönlich als tatsächlich oder möglicherweise gefährlich einstuft.

Zu den von den Mitgliedstaaten an die Generaldirektion abzutretenden Befugnissen gehören konkrete Beispiele, die möglicherweise Änderungen der nationalen Rechtssysteme erfordern. Dazu gehören Inhaftierung von Personen, Reisebeschränkungen, verpflichtende medizinische Maßnahmen (Tests, Impfungen) und medizinische Zwangs-Untersuchungen.

Wer sich die Corona-Maßnahmen so anschaut, den überrascht nicht, dass die Grundrechtseinschränkungen, im Ermessen der WHO-Generaldirektion, auch die Meinungsfreiheit betreffen. Die WHO hat dann das Recht, Meinungen oder Informationen als “Fehl- oder Falschinformation” einzuordnen und die Regierungen der Länder aufzufordern, hier einzugreifen, um solche Äußerungen und deren Verbreitung zu unterbinden. Dies wird wahrscheinlich gegen einige nationale Verfassungen (z. B. die der USA) verstoßen, aber für viele Diktatoren und Einparteien-Regimes ein Segen sein. Natürlich ist dies unvereinbar mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber diese sind offenbar nicht mehr Leitbild der WHO.

Wenn die Generaldirektion selbst den Notstand ausgerufen hat, kann sie Regierungen anweisen, der WHO und anderen Ländern Ressourcen – Gelder und Waren – zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch ein direkter Eingriff in die Produktion, um die Herstellung bestimmter Waren im eigenen Land zu steigern.

Die Länder übertragen der WHO die Befugnis über Patentrecht und geistiges Eigentum (IP, Intellectual Property), einschließlich der Kontrolle des Herstellungs-Know-hows von Gütern, die von der Generaldirektion als relevant eingestuft werden für potenzielle oder tatsächliche Gesundheitsprobleme. Dieses geistige Eigentum und Herstellungs-Know-how kann dann nach Ermessen der GD an Mitbewerber weitergegeben werden. Das erscheint erstmal unklug, und anders als bei der Abschaffung grundlegender Menschenrechte könnten Interessengruppen hier durchaus auf der Streichung dieser IHR-Vorlage bestehen. Menschenrechte sollten immer an erster Stelle stehen, aber da sich die meisten Medien nicht dafür interessieren, ist es schwer vorstellbar, dass diese jetzt einen Fürsprecher finden.

Der WHO-Generaldirektor bekommt uneingeschränkte Macht und die Garantie, dass sie auch genutzt wird

Frühere WHO-Verfahren hatten zumindest noch den Anschein von Konsens und evidenzbasierter Entscheidungsfindung. Der Vorgang, wie Richtlinien erarbeitet werden, erfordert zumindest auf dem Papier, dass mehrere Gutachten hinzugezogen, dokumentiert und die Daten auf Zuverlässigkeit geprüft werden. Zum Beispiel die Leitlinien von 2019 für eine Grippe-Pandemie, mit Empfehlungen für die Länder, für den Fall eines Ausbruchs eines Atemwegsvirus’.

Nach Auswertung dieser Erkenntnis riet die WHO ausdrücklich ab von Kontaktnachverfolgung, Quarantäne von Gesunden und Grenzschließung. Denn Studien zeigten, dass diese Maßnahmen der Gesundheit langfristig mehr schaden als der Nutzen, wenn sich das Virus langsamer verbreitet, wenn überhaupt. Diese Leitlinien wurden ignoriert, als der Corona-Notstand ausgerufen wurde und die Autorität auf eine einzige Person überging: den Generaldirektor.

Mit den IHR-Änderungen kann die Generaldirektion diese evidenzbasierten Verfahren einfach ignorieren. Auf mehreren Ebenen verleihen sie derselben und von der GD Delegierten außerordentliche, willkürliche Befugnisse und führen Maßnahmen ein, die zu dieser Machtausübung geradezu zwingen.

Als erstes wird gestrichen, dass es sich um eine tatsächliche Gesundheitskrise handeln muss, bei der Menschen messbaren Schaden erleiden oder die Gefahr besteht, dass dies passiert. Der Wortlaut der Änderung besagt ausdrücklich, dass kein Schaden vorliegen muss, bevor der GD die Macht über Länder und Personen übernehmen kann. Der Passus, dass eine nachweisbare „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ vorliegen muss, wird gestrichen. Stattdessen genügt jetzt eine „potenzielle“ Gefahr für die öffentliche Gesundheit.

Zweitens ist für jedes Land einen Überwachungsmechanismus vorgesehen; dies wird auch in den Pandemievorsorge-Dokumenten der G20 und der Weltbank diskutiert. Dieser wird neue Virusvarianten erkennen, die in der Natur immer wieder vorkommen und von denen theoretisch ein potentieller Ausbruch ausgehen könnte – bis zum Beweis des Gegenteils. Die einzige Aufgabe der zuständigen Mitarbeiter des riesigen und weltweiten Überwachungsnetzwerks ist, immer mehr Viren und Varianten zu finden. Sie werden zum großen Teil von privaten Sponsoren und Unternehmen bezahlt, die die finanziell von der Impfantwort profitieren, die für sie die ideale Lösung ist bei Ausbrüchen von Infektionskrankeiten.

Drittens hat die Generaldirektion die alleinige Befugnis, jedes Ereignis, das mit Gesundheit zusammenhängt (oder eventuell hängen könnte), zum “Notfall” zu erklären (Die sechs Regionaldirektoren haben diese Befugnis dann in ihrer jeweiligen Region). Wie bei den Affenpocken kann sich der GD schon heute über das Gremium hinwegsetzen, das zur Beratung bei Notfällen eingerichtet wurde.

Mit den geplanten Änderungen muss der GD keine Zustimmung des Landes mehr einholen, in dem die mögliche oder tatsächliche Gefahr auftritt. Sobald der Notfall amtlich ist, kann der GD die FENSA [Framework for Engagement of Non-State Actors, Rahmenwerk für die Einbindung Nichtstaatlicher Akteure] so ändern, dass er Informationen eines Landes nicht nur anderen Ländern, sondern auch privaten Unternehmen weitergeben kann.

Die Überwachungsmechanismen, die von den Ländern eingefordert und in der WHO ausgebaut werden, werden die Schreibtische von General- und Regionaldirektoren pausenlos mit potenziellen Risiken für die öffentliche Gesundheit zuschütten. Sie können dann solche Ereignisse zum internationalen oder nationalen Gesundheitsnotstand erklären und Anordnungen erlassen, die nach internationalem Recht verbindlich sind, um die Bewegungsfreiheit einzuschränken, Menschen einzusperren, Massenimpfungen anzuordnen, geistiges Eigentum und Know-how herauszugeben und der WHO und den Ländern, die der GD dafür vorsieht, Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Selbst wenn der GD keine Ambitionen hätte, diese Macht auszuüben, so ist er doch damit konfrontiert, eventuell Schuld zu sein dass er die nächste Pandemie nicht “gestoppt” hat, denn er steht unter dem Druck von Unternehmensinteressen, bei denen Hunderte Milliarden Dollar auf dem Spiel stehen, und unter großem Einfluss der Medien. Vernünftige Gesellschaften würden solche Situationen doch niemals herbeiführen.

Was kommt als nächstes?

Wenn diese Änderungen durchgehen, können diejenigen, die hier das Leben anderer kontrollieren, rechtlich nicht belangt werden. Sie genießen diplomatische Immunität (vor allen nationalen Gerichten). Das Gehalt von vielen hängt von Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen ab, die direktes finanzielles Interesse an ihren Entscheidungen haben. Diese Entscheidungen von nicht rechenschaftspflichtigen Ausschüssen werden Massenmärkte für Waren schaffen oder Know-how an kommerzielle Mitbewerber weitergeben. Die Coronapolitik hat gezeigt, wie hoch Unternehmensgewinne durch solche Entscheidungen gestiegen sind. Hier wird klar, dass eine solche Situation für eine Demokratie inakzeptabel ist.

Zwar hat die WHA mit ihrem Vorstand aus WHA-Mitgliedern die Gesamtaufsicht über die WHO-Politik, aber sie stimmen sich ab; die meisten Delegierten haben wenig Einfluss auf die Verfahren, wo Bürokraten Entwürfe erstellen und beraten.

Länder, die die Werte der Verfassung demokratischer Nationen nicht teilen, haben gleiches Stimmrecht. Es ist zwar richtig, dass souveräne Staaten gleiche Rechte haben, aber die Menschenrechte und die Freiheit der Bürger eines Landes dürfen weder an die Regierung eines anderen Landes noch an eine nichtstaatliche Organisation, die sich über sie stellt, abgetreten werden.

Viele Nationen haben im Laufe der Jahrhunderte für sie wichtigen Werte herausgearbeitet und ein System der Gewaltenteilung entwickelt. Dieses wurde genau dafür geschaffen, die Situationen zu verhindern, die wir heute erleben: Dass bestimmte Menschen Gesetze machen, um die Freiheit anderer willkürlich einzuschränken und sie zu kontrollieren. Ein weitere Schutz waren freie Medien, die ebenso auf dem Prinzip der freien Meinungsäußerung und dem gleichen Recht, gehört zu werden, basieren. Diese Werte sind nötig für Demokratie und Gleichheit, genauso wie es nötig ist, diese zu beseitigen, wenn man denn Totalitarismus etablieren wollen würde oder eine Struktur der Ungleichheit. Die vorgeschlagenen Änderungen der IHR haben ausdrücklich dieses Ziel.

Die geplanten neuen Befugnisse der WHO und die ganze Industrie der Pandemievorsorge, die um sie herum errichtet wird, sind keineswegs geheim. Der einzige Trick ist die paradoxe Art von Medien und Politik vieler Länder, so zu tun als existieren diese Vorschläge nicht. Oder aber als würden sie, falls umgesetzt, die Art der Beziehung zwischen Mensch und nicht-staatlichen Mächten nicht grundlegend ändern. Die Menschen, die diesen Befugnissen unterworfen sein werden, und die Politiker, die auf dem besten Weg sind, sie abzutreten, sollten langsam aufwachen. Wir alle müssen entscheiden, ob wir so leicht abtreten wollen, was wir über Jahrhunderte hinweg erschaffen haben, nur um die Gier anderer zu stillen.

Kommentierte Zusammenfassung wichtiger Klauseln der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR).

Anmerkung: Im IHR-Entwurf wurden einige Stellen zur Hervorhebung kursiv gesetzt.

GD: Generaldirektor/Generaldirektion (der WHO)

FENSA: Framework for Engagement of Non-State Actors, Rahmenwerk für die Einbindung Nichtstaatlicher Akteure (WHO)

IHR: International Health Regulations, Internationale Gesundheitsvorschriften

PHEIC: Public Health Emergency of International Concern, Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite.

WHA: World Health Assembly, Weltgesundheitsversammlung

WHO: World Health Organisation, Weltgesundheitsorganisation

States Parties’, meint im UN-Jargon Mitgliedsstaaten, also selbstverwaltete Länder. Sie heißen hier einfach “Staaten”, “Länder”, “Vertragsstaaten” oder “Nationen”

Das vollständige Dokument finden Sie im IHR-Portal der WHO.

1. Vorbereitung: Macht der WHO bei Gesundheitsentscheidungen über Einzelne und Länderregierungen etablieren

Artikel 1: Definitionen

Gesundheitstechnologien und Know-how“: Umfasst „weitere Gesundheitstechnologien„, [alle Technologien, die ein Gesundheitsproblem lösen und die „Lebensqualität“ verbessern, sowie Technologie und Know-how, die am]Entwicklungs- und Herstellungsprozess“ beteiligt sind, sowie derenAnwendung und Einsatz„.

Hierbei ist zu beachten, dass die Länder diese auf Verlangen der WHO an andere Einrichtungen abgeben müssen. Dies dürfte für die meisten heutigen Rechtssysteme und Unternehmen inakzeptabel sein.

Ständige Empfehlung“ bedeutet eine unverbindliche Empfehlung der WHO

Vorläufige Empfehlung“ bedeutet eine unverbindliche Empfehlung der WHO

“Ständige Empfehlungen“ und „vorläufige Empfehlungen“: Die Streichung des Wortes „unverbindlich“ hängt zusammen mit der späteren Forderung an die Staaten, die „Empfehlungen“ des GD als obligatorisch zu betrachten.

Artikel 2: Ziel und Geltungsbereich (der IHR)

Ziel und Geltungsbereich der IHR sind Prävention, Schutz, Vorbereitung, Kontrolle und Reaktion des Gesundheitswesens auf länderübergreifende Ausbreitung von Krankheiten, unter anderem durch Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit des Gesundheitswesens in einer Weise, das mit dem Risiko für die öffentliche Gesundheit allen Risiken verbunden ist, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnten, und die …“

Die Formulierung “mit Risiko für die öffentliche Gesundheit” wurde geändert in „alle Risiken (…), die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnten“. Öffentliche Gesundheit ist ein weit gefasster Begriff; potenzielle Risiken können alle Viren, Toxine, Verhaltensänderungen, Artikel oder andere Informationsquellen sein, die diesen weiten Begriff irgendwie tangieren könnten. Diese ungenaue Definition könnte der WHO die Macht geben über alles, was der GD und seine delegierten Mitarbeiter als Veränderung der Gesundheit oder des Wohlergehens ansehen.

Solch weitreichende Eingriffs- und Kontrollrechte wären normalerweise keiner Regierungsabteilung erlaubt. Hier gibt es kein Parlament, das dies beaufsichtigt und die Bevölkerung vertritt. Es gibt keine spezifische Rechtsprechung, die Gültigkeit hat. Der GD der WHO kann sich einschalten und gibt (jetzt nicht mehr „unverbindliche“) Empfehlungen zu fast allem, was das Leben der Gesellschaft berührt (Gesundheit ist nach der WHO-Definition körperliches, geistiges und soziales Wohl).

Artikel 3: Grundsätze

Die Anwendung dieser Verordnungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Grundrechte, basiert auf Werten wie Gleichheit, Inklusivität und Kohärenz sowie im Einklang mit den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.”

Dies zeigt den grundlegenen Richtungswechsel, wie die UN die Menschenrechte sehen, einschließlich Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die alle UN-Länder unterzeichnet haben. Die Idee, dass umfassende Grundrechte jedem zustehen, wird gestrichen und durch die nichtssagende Formulierung „Gleichheit, Inklusivität und Kohärenz“ ersetzt.

Die Menschenrechte (des Einzelnen) werden in Bezug zur wirtschaftlichen und „sozialen“ Entwicklung gestellt. Das bedeutet, dass Arme und Reiche unterschiedliche Rechte haben und es eine “Entwicklungshierarchie” gibt, die die Rechte des Einzelnen definiert. Dies ist eine Rückkehr zur feudalistischen und kolonialistischen Sicht der Menschenrechte (also wie die Ausreden, mit denen Sklaverei gerechtfertigt wurde), die die WHO und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nach dem Krieg hinter sich lassen wollten.

werden vom Ziel geleitet, dass sie universell, zum Schutz aller Menschen der Welt vor länderübergreifenderKrankheitsausbrüchenangewendet werden. Bei der Umsetzung dieser Verordnungen sollten die Vertragsparteien und die WHO Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, insbesondere bei unbekannten Erregern.“

Auch hier wird eine Klausel eingefügt, die es der WHO ermöglicht, sich über die zuvor genannten Menschenrechte hinwegzusetzen, auch bei spekulativen (unbekannten) Bedrohungen.

Artikel 4: Verantwortliche Stellen

Jedes Land muss eine „zuständige verantwortliche Behörde“ nennen, mit der die WHO in Kontakt treten kann. Das klingt harmlos, spiegelt aber den veränderten Status dieser Vorschriften wider: Die WHO wird nun ein Organ, das die Einhaltung der Vorschriften fordert, also nicht mehr nur „empfiehlt“ oder „unterstützt“.

2. Aufbau einer länderübergreifenden Bürokratie zur Pandemivorsorge mit der WHO als Zentrum

Artikel 5: Überwachung

Damit wird ein regelmäßiger Prüfprozess nach Vorbild des UN-Menschenrechtsbüros eingeführt bzw. ausgeweitet. Das klingt zunächst harmlos, bindet aber vor allem für kleinere Länder sehr viele Ressourcen und erfordert (wie bei der Einhaltung der Menschenrechte) eine eigene große internationale (WHO-)Bürokratie und einen Beraterstab. Die WHO wird regelmäßig detaillierte Berichte verlangen, Gutachter entsenden und Änderungen fordern.
Dies wirft sowohl Fragen auf zur (1) Souveränität im Gesundheitsbereich als auch zur (2) sinnvollen und angemessenen Ressourcenverwendung. Die WHO prüft hier nicht die Gesundheitsbedürfnisse des Landes, sondern konzentriert sich auf nur einen Aspekt, diktiert aber die einzusetzenden Ressourcen, ohne Rücksicht auf andere Gesundheitsbelastungen. Die öffentliche Gesundheit so zu verwalten ist grundsätzlich schlecht und gefährlich, denn dann werden Ressourcen eher nicht zum größten Nutzen aller eingesetzt.

Artikel 6: Benachrichtigungen

Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, der WHO auf Verlangen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die WHO kann diese Informationen anderen Parteien (siehe Klauseln unten) weitergeben. Details werden von der WHA noch festgelegt.

Das scheint erstmal harmlos, bedeutet aber, dass der Staat seine Datenhoheit verliert (die bis zu den IHA-Änderungen von 2005 als wichtig eingestuft wurde). Große Staaten werden sich kaum daran halten, wohingegen kleinere Länder keine Wahl haben (China hat die Informationsweitergabe erheblich eingeschränkt und wird dies wahrscheinlich auch weiterhin tun. Man könnte sagen, das sei angemessen – solche Informationen können erhebliche wirtschaftliche und soziale Konsequenzen nach sich ziehen).

Artikel 10: Verifizierung

Wenn der Mitgliedsstaat das Angebot zur Zusammenarbeit nicht innerhalb von 48 Stunden annimmt, kann soll die WHO, wenn dies aufgrund des hohen öffentlichen Gesundheitsrisikos angeraten ist, die ihr vorliegenden Informationen unverzüglich an andere Mitgliedsstaaten weitergeben und gleichzeitig das Landauffordern, das Kooperations-Angebot der WHO anzunehmen, wobei die Interessen des betreffenden Mitgliedsstaates zu berücksichtigen sind.“

Die WHO erhält die Befugnis, Informationen eines Staates oder die sich auf ihn beziehen ohne Zustimmung an andere Staaten weiterzugeben. Dies ist bemerkenswert: Man muss verstehen, wer die WHO ist (sie ist so gut wie niemandem Rechenschaft schuldig außer der WHA).

Artikel 11: Informationsaustausch (früher: Bereitstellung von Informationen durch die WHO).

Dieser Artikel ermächtigt die WHO, die oben beschriebenen Informationen sowohl an UN- als auch Nichtregierungsorganisationen weiterzugeben (zulässige Empfänger wurden von (früher) relevanten Regierungsorganisationen auf (jetzt) relevante internationale und regionale Organisationen geändert (d. h. jetzt auch zu Organisationen, die nicht mit Länderegierungen verbunden sind) .

Die WHO kann also staatliche Informationen an „einschlägige internationale Organisationen“ weitergeben – dazu gehören vermutlich Organisationen wie CEPI, Gavi und Unitaid -, in deren Vorständen Privatpersonen und Unternehmen mit direkten finanziellen Interessenkonflikten sitzen.

Außerdem:

Die genannten Vertragsparteien müssen diese Information den anderen Mitgliedsstaaten erst dann allgemein zugänglich machen wenn (a) festgestellt wird, dass es sich um eine Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (PHEIC)oder um eine Gesundheitliche Notlage nationaler Tragweite handelt oder eine befristete Gesundheitswarnung gemäß Artikel 12, oder …“

Es erweitert die Kriterien, nach denen die WHO Informationen souveräner Staaten weitergeben darf, von PHEIC auf „Gesundheitswarnung“ (was vom GD und seiner untergeordneten Stellen auf so ziemlich alles angewendet werden kann). Dies könnte, wie weiter unten ausgeführt, dann der Fall sein, wenn das WHO-Personal entscheident, dass ein souveräner Staat nicht über die „Fähigkeit“ der Problemlösung verfügt, oder wenn diese (nach nicht näher genannten Kriterien) entscheiden, dass Informationen mit anderen geteilt werden müssen für eine „zeitnahe“ Risikobewertung.

3. Erweiterung der Definition “Öffentlicher Gesundheitsnotfall” auf alle Ereignisse, die Gesundheit oder Erreger betreffen, nach freiem Ermessen des GD; die Staaten sind zur Einhaltung verpflichtet.

Artikel 12: Feststellung einer Gesundheitlichen Notlage nationaler oder internationaler Tragweite oder einer vorläufigen Gesundheitswarnung

Dieser Artikel senkt zum einen die Schwelle, ab der die GD den Notfall ausrufen kann (Angst vor einem Ausbruch reicht schon), und erweitert zum anderen die Befugnisse der WHO, genau dann tätig zu werden (und wofür keine Zustimmung des Staates mehr nötig ist).

Ist der GD aufgrund einer Bewertung nach dieser Regelung der Auffassung, dass eine potenzielle oder tatsächliche Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite vorliegt ..… und beschließt, dass es sich um dieselbe handelt, und die Mitgliedsstaaten sind hierüber einig, dann soll der GD dies allen Ländern gemäß Artikel 49 mitteilen und die Gutachten des gemäß Artikel 48 eingesetzten Ausschusses einholen (wobei er jedoch nicht verpflichtet ist, sie zu berücksichtigen)”

Gestrichen wird, dass ein Staat der Freigabe seiner Informationen zustimmen muss. Die GD kann einen PHEIC gegen den Willen und die Anweisung eines Staates ausrufen. Damit wird die WHO zur herrschenden Kraft und nicht zum Diener eines souveränen Staates.

Die Revision durch den Notfallausschuss ist für den GD nicht bindend; er kann völlig autonom einen PHEIC festlegen – eine Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen, bei der grundlegende Menschenrechtsbestimmungen außer Kraft gesetzt werden können.

Können sich der GD und der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das Ereignis eintritt, nach Beratung gemäß Absatz 2 nicht innerhalb von 48 Stunden einigen, ob es sich um eine Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite handelt, so wird gemäß Artikel 49 eine Entscheidung getroffen.

Hier wurde gestrichen, dass der GD vorher die Zustimmung des Staates einholen muss.

Der Regionaldirektor kann festlegen, dass ein regionaler Gesundheitsnotstand vorliegt, und den Mitgliedstaaten der Region entsprechende Leitlinien zur Verfügung stellen, bevor oder nachdem der GD über das Ereignis, das eine Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite darstellen kann, unterrichtet wird und dann alle Länder informiert.”

Regionaldirektoren scheinen ähnliche Befugnisse zu erhalten, auch wenn die ganze Tragweite unklar bleibt.

Im Falle einer Zusammenarbeit nichtstaatlicher Akteurerbei der gesundheitspolitischen Reaktion der WHO auf PHEIC-Situationen ist der Rahmen des FENSA einzuhalten. Jede Abweichung von den FENSA-Bestimmungen muss in Einklang mit Paragraf 73 der FENSA stehen.“

Das FENSA der WHO ermöglicht dem GD bei einem Gesundheitsnotfall “FENSA-Verfahren flexibel handzuhaben” (die in den IHR erweitert wurden, wie oben beschrieben, dahingehend dass der GD schon bei der Möglichkeit einer Gefahr agieren kann, ohne Zustimmung des Mitgliedslandes.

Entwickelte Länder und die WHO bieten Entwicklungsländern je nach Verfügbarkeit finanzielle, technische und wissenschaftliche Unterstützung an…

Diese Zeile erstaunt vor allem durch anachronistische (aber bezeichnende) kolonialistisch anmutende Begriffe, die im früher egalitären WHO-Kontext entstanden und entwickelt wurden.

Das Mitgliedsland nimmt ein solches Hilfsangebot innerhalb von 48 Stunden an oder lehnt es ab; im Falle der Ablehnung nennt es der WHO die Gründe hierfür, die die WHO dann den anderen Ländern mitteilt. Bei der Prüfung vor Ort unternimmt das Landgemäß seines Landesrechts angemessene Anstrengungen, um den zeitnahen Zugang zum betroffenen Ort zu erleichtern; wird der Zugang verweigert, so legt es die Gründe hierfür dar.”

Die WHO ist somit der dominante Partner. Das Land muss sich dem Diktat der WHO fügen oder sich rechtfertigen, sollte es nicht einverstanden sein.

Auf Verlangen der WHO sollen müssen Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten WHO-koordinierte Maßnahmen unterstützen, einschließlich Bereitstellung von Gesundheitsprodukten und -technologien, insbesondere Diagnostika und andere Geräte, Schutzausrüstung, Therapeutika und Impfstoffe, um erfolgreich auf PHEICs reagieren zu können, wenn sich dies im betreffenden Staatsgebiet ereignet, und stellen Kapazitäten bereit für Krisenmanagement-Systeme und schnelle Einsatzteams.”

Das Wort „sollen“ wurde durch „müssen“ ersetzt. Dadurch sind die Staaten verpflichtet, auf Verlangen der WHO Ressourcen für eine PHEIC bereitzustellen (z. B. Affenpocken; ein Vorfall, der nach Ansicht des GD eine potenzielle Bedrohung ist). Und das ist der Ausgangspunkt, ab dem die WHO Staaten anweisen kann, Ressourcen, (später) Know-how und geistiges Eigentum auf Anweisung der GD bereitzustellen.

Neu: Artikel 13A Internationale Gesundheitsmaßnahmen unter Leitung der WHO

Dieser neue Artikel beschreibt klar und deutlich die neue internationale Gesundheitsordnung, bei der die WHO im Mittelpunkt steht – und nicht etwa die Souveränität der Mitgliedsländer.

Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als Führungs- und Koordinations-Institution für weltweiteMaßnahmen bei Gesundheitlichen Notlageninternationaler Tragweite an und verpflichten sich, WHO-Empfehlungen bei ihren internationalen Gesundheitsmaßnahmen zu befolgen.“

Von den Mitgliedsländern wird also verlangt, dass sie den WHO-Empfehlungen Folge leisten, wenn eine PHEIC ausgerufen wird von einer Einzelperson (GD), dessen Position nicht demokratisch legitimiert ist und der weitreichenden Einflüssen von Privat- und Firmengeldern unterworfen ist. Die PHEIC-Kriterien sind absichtlich vage und liegen im Ermessen des GD. Diese bemerkenswerte Umkehrung der Rollen von WHO und Mitgliedsländern ist eine klare Einschränkung der Souveränität.

Das eklatante Versagen der Coronapolitik sowie das Nichteinhalten eigener Richtlinien durch die WHO sollten hier zu denken geben. Die WHO könnte damit den Ländern das Recht auf körperliche Selbstbestimmung bezüglich Medikamente, Impfung oder Tests verbieten.

Auf Wunsch der WHO sollen Staaten mit Produktionskapazitäten Maßnahmen ergreifen, um die Produktion der Medizinprodukten zu steigern, einschließlich Diversifizierung der Produktion, Technologietransfer und Kapazitätsaufbaus, besonders in Entwicklungsländern.“

Die WHO kann von Ländern verlangen, die Herstellung bestimmter Produkte zu steigern – um nach WHO-Ermessen (des GD) in Märkte und Handel einzugreifen.

Von souveränen Staaten wird verlangt, sich einer externen Instanz zu unterwerfen, wann immer diese das will (so wie die GD der WHO durch die oben genannten Änderungsanträge einen PHEIC ausrufen können, wenn sie auch nur eine kleine Chance sehen, dass es zu einem Infektionsereignis kommen könnte.)

Die Corona-Maßnahmen, einschließlich Aufhebung eigener WHO-Grundsätze und -Leitlinien, sollte einen aufhorchen lassen. Die WHO könnte also den Ländern vorschreiben, dass sie das Recht auf körperlichen Selbstbestimmung abschaffen und Impfungen und Tests vorschreiben.

[Die WHO] arbeitet mit anderen internationalen Organisationen und Akteuren im Rahmen der FENSA-Bestimmungen zusammen, um auf einen Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite zu reagieren.“

Dies ermöglicht der WHO eine Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren (Privatpersonen, Stiftungen, Privatunternehmen (Pharma und deren Sponsoren usw.). Das FENSA, das solche Kontakte einschränkt, kann von der GD zu einem von ihr ausgerufenen „Gesundheitsnotstand“ geändert werden.

4. Die WHO verlangt von den Ländern die Bereitstellung von Ressourcen, geistigem Eigentum und Know-how, nach Ermessen der WHO.

Neuer Artikel 13A: Zugang zu Gesundheitsprodukten, Technologie und Know-how für Maßnahmen im Bereich öffentliche Gesundheit

Die Vertragsstaaten arbeiten sowohl miteinander als auch mit der WHO zusammen, um den Empfehlungen in Absatz 1 nachzukommen. Sie ergreifen Maßnahmen, um die rechtzeitige Verfügbarkeit und Finanzierung der erforderlichen Gesundheitsprodukte wie Diagnostika, Therapeutika, Impfstoffe und anderer Medizinprodukte zu gewährleisten, die für die wirksame Reaktion auf eine Gesundheitliche Notlage internationalerTragweite erforderlich sind.“

Die WHO legt die Maßnahmen innerhalb der Staatsgrenzen fest und fordert Länder auf, anderen Ländern Hilfe zu leisten. Auf Anweisung der WHO.

Die Staaten gewährleisten in ihren Gesetzen zum geistigen Eigentum und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften Ausnahmen und Beschränkungen der Exklusivrechte fürBesitzer geistigen Eigentums, um Herstellung, Aus- und Einfuhr der nötigen Gesundheitsprodukte zu erleichtern, einschließlich Materialien und Bestandteile.“

Die Länder müssen ihre Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums (IP) ändern, um die gemeinsame Nutzung des IP zu ermöglichen, wenn der GD eine PHEIC ausruft, und zwar nach dessen Ermessen und an die von ihm bestimmten Personen. Kaum vorstellbar, dass ein vernünftiger Staat dies tun würde, aber hier wird es eindeutig gefordert.

Die Vertragssstaaten nutzen oder übertragen potentiellen Herstellern die Rechte für Gesundheitsprodukte und –technologien, insbesondere an Entwicklungsländer, und zwar nicht-exklusiv.”

Die WHO kann verlangen, geistiges Eigentum mit anderen Staaten zu teilen (dadurch gelangt es an Privatunternehmen dieser Staaten).

Auf Anfrage eines Vertragsstaates kommt es zur zügigen Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder der WHO. Sie tauschen innerhalb von 30 Tagen die von den Herstellern vorgelegten relevanten behördlichen Dossiers über Sicherheit, Wirksamkeit und Herstellungs- und Qualitätskontrollverfahren aus.”

Damit wird Pflicht, vertrauliche behördliche Dokumente an andere Staaten und das WHO-Qualifizierungsprogramm weiterzugeben, sowie an souveräne staatliche Zulassungsbehörden.

[Die WHO soll]… eine Datenbank mit Rohstoffen und deren möglichen Lieferanten erstellen, e) ein Archiv für Zelllinien einrichten, um Herstellung und Zulassung ähnlicher Biotherapie-Produkte und Impfstoffen zu beschleunigen“,

Es ist ein Novum, dass die WHO solches Material besitzen soll. Welchem Gesetz und welchen Vorschriften würde dies unterliegen? Wer haftet für Schäden und Verletzungen?

Die Staaten stellen sicher, dass die Tätigkeiten nichtstaatlicher Stellen, insbesondere der Hersteller und derer, die das Recht auf geistiges Eigentum innehaben, nicht mit dem Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard und diesen Bestimmungen kollidieren und in Einklang stehen mit den Maßnahmen, die von der WHO und den Vertragsstaaten im Rahmen dieser Bestimmung ergriffenen wurden. Hierzu gehört auch:

a) die von der WHO empfohlenen Maßnahmen einzuhalten, einschließlich des Zuteilungsverfahrens gemäß Absatz 1

b) auf Verlangen der WHO einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produktion zu spenden

c) eine transparente Preispolitik

d) Technologie und Know-how für die Diversifizierung der Produktion zu teilen.

e) Zelllinien zu hinterlegen oder andere Details mitzuteilen, die von den gemäß Absatz 5 eingerichteten WHO-Registraturen oder -Datenbanken verlangt werden.

f) auf Verlangen der Vertragsstaaten oder der WHO Zulassungsdossiers zu Sicherheit und Wirksamkeit sowie Herstellungs- und Qualitätskontrollverfahren vorzulegen.“

Der „höchste erreichbare Gesundheitsstandard“ geht weit über das hinaus, was die einzelnen Staaten derzeit haben. Dem Wortlaut nach kann die WHO von jedem Staat fordern, nahezu jedes vertrauliche Produkt und geistige Eigentum für jedes andere Produkt freizugeben, das mit Gesundheit zu tun hat.

Eine wahrlich eindrucksvolle Liste. Die GD der WHO kann nach eigenen Kriterien ein Ereignis ausrufen und dann von einem Staat verlangen, Ressourcen beizusteuern, das Alleinrecht am geistigen Eigentum seiner Bürger aufzugeben sowie Informationen weiterzugeben, damit andere die Produkte ihrer Bürger als direkter Mitbewerber herstellen können. Die WHO verlangt außerdem, dass die Länder der WHO oder anderen Ländern Produkte verschenken, wenn der GD dies anordnet.

Um das Ausmaß der geistigen Eigentumsrechte zu verstehen, die an den GD abzutreten sind, blicken wir auf die Definition in Artikel 1:

“health technologies and know-how” includes organized set or combination of knowledge, skills, health products, procedures, databases and systems developed to solve a health problem and improve quality of life, including those relating to development or manufacture of health products or their combination, its application or usage …”.

Gesundheitstechnologie und -know-how“ umfassen eine organisierte Folge oder eine Kombination von Wissen, Fähigkeiten, Gesundheitsprodukten, Verfahren, Datenbanken und Systemen, die für die Lösung eines Gesundheitsproblems entwickelt wurden und die Lebensqualität verbessern, einschließlich der, die sich auf Herstellung und Entwicklung von Gesundheitsprodukten oder deren Kombination, Anwendung oder Gebrauch beziehen“.

5. Die WHO will die Kontrolle über den Einzelnen und seine Rechte im Staat

Artikel 18 Empfehlung für Personen, Reisegepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete.

WHO-Empfehlungen an Vertragsstaaten für Personen können Folgendes enthalten: ..…

  • Überprüfung der Nachweise ärztlicher Atteste und etwaiger Laboranalysen
  • Nachweis ärztlicher Untersuchungen
  • Impfnachweis und andere Prophylaxen
  • Impf- oder Prophylaxepflicht
  • verdächtige Personen unter Gesundheitsbeobachtung stellen
  • Quarantäne oder andere Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen
  • ggf. Isolation und Behandlung betroffener Personen
  • Kontaktnachverfolgung verdächtiger oder betroffener Personen
  • Einreiseverbot für verdächtige oder betroffene Personen
  • Einreiseverbot nicht betroffener Personen in betroffene Gebiete
  • Ausreisekontrolle und/oder Einschränkungen für Personen aus betroffenen Gebieten.”

Das alles stand schon in Artikel 18. Mit dem neuen Artikel 13A verpflichtet die WHO die Staaten aber, diesen Empfehlungen zu folgen. So kann die WHO Staaten zwingen, ihre Bürger einzusperren, zu impfen, Gesundheitszertifikate zu verlangen, sie medizinisch zu untersuchen, zu isolieren und Reisen einzuschränken – nach alleiniger Entscheidung eines Einzelnen (GD), der unter dem Einfluss nicht demokratisch gewählter und und privaten Organisationen steht.

Das ist der pure Wahnsinn.

[Die WHO-Empfehlungen sollen]…sicherstellen, dass Verfahren zur Entwicklung und Umsetzung eines Gesundheitszeugnis’ für Reisende im Falle eines Gesundheitsnotstandes (PHEIC) vorhanden sind. Dies dient der Bereitstellung bessere Informationen über Reiseroute, mögliche Symptome, die auftreten könnten, oder geleistete Präventionsmaßnahmen, wie z. B. Erleichterung der Kontaktnachverfolgung, falls nötig.

Die WHO kann verlangen, dass private Reiserouten und medizinische Reisedokumente vorgelegt werden. Damit müssen private Medizindaten der WHO offengelegt werden.

Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise

Dokumente über den Zielort des Reisenden (im Folgenden PLF, “Passenger Locator Form” genannt), sollen vorzugsweise digital erstellt werden, in Papierform als weitere Option. Diese Angaben sollen nicht die gleichen Informationen beinhalten, die der Reisende bereits für seine Reise eingereicht hat, sondern dienen den zuständigen Behörden zur Kontaktnachverfolgung.”

Dieser Text (der eindeutig überarbeitet werden muss) zielt darauf ab, dass für Reisen künftig ein Impfpass nötig ist.

6. Die WHO stellt die Weichen für den digitalen Gesundheitspass

Artikel 35 Allgemeine Bestimmung


Die Echtheit digitaler Gesundheitszeugnisse muss durch Abgleich mit einer offiziellen Webseite überprüfbar sein, z.B. mit einem QR-Code.“

Außerdem müssen digitale Gesundheitszeugnisse verfügbar sein, um reisen zu können (d. h. ohne individuelle Entscheidungsfreiheit).

Artikel 36 Impf- und andere Prophylaxe-Zertifikate

Hierzu können auch Test- und Genesungszertifikate gehören. Diese können von der Gesundheitsversammlung gemäß den Bestimmungen für digitale Impf- oder Prophylaxebescheinigungen entworfen und genehmigt werden und sollen als Ersatz für oder als Ergänzung zu digitalen oder gedruckten Impf- oder Prophylaxebescheinigungen gelten.“

Siehe oben. Die WHO/WHA legt die internationale Reisebestimmungen fest (Laut Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte gibt es ein Grundrecht auf Reisen). Dies ist zwar nicht neu, wird aber durch die Erweiterung der PHEIC-Bestimmungen erweitert und stärker auf die Entscheidung des GD konzentriert. Statt Souveränität des Nationalstaates geht es Richtung transnationale Reisekontrolle jenseits staatlicher Souveränität, und ist nicht direkt der Bevölkerung gegenüber verantwortlich, sondern in hohem Maße von Privatinteressen finanziert und beeinflusst.

Gesundheitsmaßnahmen gemäß dieser Vorschriften, einschließlich der Empfehlungen in Artikel 15 und 16, sind von allen Vertragsstaaten unverzüglich einzuleiten und durchzuführen.“

Von allen Ländern wird verlangt, dieser Empfehlung zu folgen (in der WHA genüget eine 50%-Quote für die Umsetzung).

Die Vertragsstaaten ergreifen auch Maßnahmen, damit nichtstaatliche Stellen, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, diese Maßnahmen einhalten.”

Auch private Einrichtungen und Bürger in diesem Staat müssen sich daran halten (was wahrscheinlich Änderungen vieler nationaler Gesetze und die Beziehung zwischen Regierung und Volk erfordert).

Dies erfordert einen totalitären Ansatz seitens des Staates, der einer totalitären Vorgehensweise einer überstaatlichen (aber offenbar nicht leistungsorientierten) Einheit unterliegt. Nach der IHR-Überarbeitung kann der GD der WHO nach eigenem Ermessen anordnen, dass private Stellen und Bürger in sämtlichen Ländern seinen Weisungen Folge leisten.

7. Die WHO ist befugt, in Ländern Änderungen anzuordnen, einschließlich Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen


“[Staatliche Maßnahmen dürfen nicht restriktiver sein, als] … würden einen angemessenen den höchstmöglichen Gesundheitsschutz erreichen.”

Diese Änderungen sind wichtig. “Angemessen“ meint, die Kosten gegen den möglichen Gewinn abzuwiegen. Ein vernünftiger Ansatz, der die gesamte Gesellschaft und die Belange der Bevölkerung berücksichtigt (gute öffentliche Gesundheit).

„Höchstmöglicher Gesundheitsschutz“ bedeutet, dass dieses Problem (eine Infektionskrankheit oder potenzielle Krankheit) über alle anderen Gesundheits-, sozialen und gesellschaftlichen Belange gestellt wird. Das ist unklug, hier wurde wohl nicht richtig nachgedacht; öffentliche Gesundheit wurde wohl nicht richtig verstanden.

Die WHO kann verlangen soll Empfehlungen aussprechen an den betreffenden Vertragsstaat, um die zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen zu überdenken zu ändern oder aufzuheben

Aufhebung von Gesundheitsmaßnahmen: Die GD der WHO kann jetzt solche Aktionen fordern (die Staaten haben oben der Verbindlichkeit von „Empfehlungen“ zugestimmt). Die WHO ist, wie sonst auch, keine anweisende und vorschlagende Partei. Sie übernimmt die Hoheit über bisher staatliche Angelegenheiten. Im folgenden Paragraf verlangt sie innerhalb von zwei Wochen (statt bisher drei Monaten) eine Antwort.

Artikel 44 Zusammenarbeit und Unterstützung

Die Staaten müssen sollen zusammenarbeiten und unterstützen sich gegenseitig; sie unterstützen auf Verlangen insbesondere die Entwicklungsländer unter den Vertragsstaaten, soweit möglich, in…”

Diese Änderung verschiebt das Verhältnis zur WHO: von einer Instanz, die vorschlägt/bittet hin zu einer, die Forderungen aufstellt.

beim Kampf gegenVerbreitung von Falsch- und Fehlinformationen über öffentliche Gesundheitsereignisse, präventive und anti-epidemische Maßnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und auf anderemWege, wo solche Informationen verbreitet werden.“

Die Staaten verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der WHO hinsichtlich Informationskontrolle und Einschränkung der Meinungsfreiheit.

die Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um diese Verordnungen umzusetzen“.

Die Staaten stimmen zu, Gesetze zu verabschieden, um Meinungs- und Informationsfreiheit einzuschränken.

Die WHO soll mit den Ländern zusammenarbeiten, um die freie Meinungsäußerung und den Informationsfluss zu kontrollieren (auf der Grundlage ihrer eigenen Kriterien, was richtig und falsch ist).

8. Stellschrauben der Kontrollbürokratie, um sicherzustellen, dass die Länder die WHO-Anforderungen auch durchsetzen

Neu: Kapitel IV (Artikel 53 bis-quater): Der Compliance-Ausschuss

53 bis: Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Die Staaten richten einen Compliance-Ausschuss ein, der zuständig ist für:

(a) Prüfung der Informationen, die ihm von der WHO und den Ländern vorgelegt werden, die Einhaltung der Vorschriften dieser Reglung betreffend;

(b) Überwachung, Beratung und/oder Hilfestellung in Fragen, die mit der Einhaltung zusammenhängen, um den Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vorschriften zu helfen;

(c) die Umsetzung zu fördern, indem sie sich mit den von den Staaten geäußerten Bedenken hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmungen befasst, und;

(d) Vorlage eines Jahresberichts an jede Gesundheitsversammlung mit folgendem Inhalt:

(i) Die Arbeit des Compliance-Ausschusses während des Berichtszeitraums;

(ii) Bedenken hinsichtlich Nichteinhaltung der Vorschriften während des Berichtszeitraums; und

(ii) Gründe für die Nichteinhaltung der Vorschriften während des Berichtszeitraums; und

(iii) etwaige Ergebnisse und Empfehlungen des Ausschusses.

2. Der Compliance-Ausschuss ist befugt:

(a) Weitere Informationen zu den von ihm geprüften Themen anzufordern;

(b) mit Zustimmung des betreffenden Staates Informationen in dessen Hoheitsgebiet sammeln;
(c)
alle ihm vorgelegten Sachinformationen prüfen;
(d)
bei Bedarf Dienste von Experten und Beratern in Anspruch nehmen, einschließlich Vertretern von Nichtregierungsorganisationen oder öffentlichen Personen; und
(e) Empfehlungen
auszusprechen an den betroffenen Staat und/oder die WHO, wie der Staat die Einhaltung der Vorschriften verbessern kann, und gegebenenfalls technische oder finanzielle Hilfe leisten.

Dadurch wird ein permanenter Kontrollmechanismus etabliert, der überwacht, inwieweit die Länder die WHO-Gesundheitsvorschriften einhalten. Eine enorme neue Bürokratie, sowohl zentral (WHO) als auch mit erheblichem Ressourcenaufwand für jeden Staat. Er orientiert sich am Kontrollmechanismus des UN-Menschenrechtsbüros.

9. Mehr dazu, wie die WHO von den Staaten verlangt, Steuergelder für die Arbeit der WHO bereitzustellen, und die Freiheit der Bevölkerung einschränkt, diese Arbeit zu hinterfragen.

ANHANG 1

A. KERNANFORDERUNGEN AN KAPAZITÄTEN FÜR KRANKHEITSERKENNUNG; ÜBERWACHUNG UND REAKTION AUF GESUNDHEITSKRISEN

Entwickelte Länder sollen Finanz- und Technikhilfe für Entwicklungsländer bereitstellen, um hochmoderne Betriebe in diesen Mitgliedsländern zu errichten, auch mithilfe internationale Finanzierungsverfahren

Die Länder sollen Gelder für Entwicklungshilfe bereitstellen (d.h. von anderen Prioritäten abziehen), um anderen Ländern beim Ausbau der Kapazitäten zu helfen. Dies hat natürlich zur Folge, dass diese Kosten in anderen Krankheits- und Gesellschaftsprogrammen eingespart werden müssen. In jedem Fall unterliegt es nicht mehr der Haushaltskontrolle der jeweiligen Länder, sondern wird von einer externen Organisation (WHO) eingefordert.

Die WHO wird weltweit … Fehl- und Falschinformation entgegenwirken.

Wie oben beschrieben, ist es Aufgabe der WHO, die freie Meinungsäußerung und den Informationsaustausch zu überwachen bzw. zu bekämpfen (finanziert durch die Steuern derjenigen, deren Meinungsäußerung sie unterdrückt).


Weiterführende Links

WHO-Dokumente zu den IHR-Änderungen
Zusammenfassung der Änderungen und ihrer Auswirkungen, von Silvia Behrendt und Philipp Kruse

WHO: Artikel-für-Artikel-Zusammenstellung der vorgeschlagenen IHR-Änderungen (2005), gemäß Beschluss der WHA75(9) (2022)

Veröffentlicht mit Creative Commons Attribution 4.0 Internationale Lizenz. Für den Nachdruck setzen Sie bitte einen kanonischen Link auf den ursprünglichen Brownstone-Institutsartikel und den Autor.

Autor

David Bell

David Bell, leitender Wissenschaftler am Brownstone Institute, ist Arzt für Public Health und Biotech-Berater im Bereich globale Gesundheit. Er war medizinischer Offizier und Wissenschaftler bei der WHO, Programmleiter für Malaria und Fieber-Erkrankungen bei der Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND) in Genf/Schweiz, und Direktor für globale Gesundheitstechnologie bei Intellectual Ventures Global Good Fund in Bellevue, WA, USA.

Englischsprachige Version

Spanischsprachige Version

Neuere Artikel, vorgeschlagen von der OVALmedia-Redaktion

Hier finden Sie den neusten WHO-Entwurf der IHR-Änderungen (Stand 17.4.2024).

Uwe G. Kranz: Gefährlicher als der Pandemievertrag selbst: Internationale Gesundheitsvorschriften geleakt (März 2024)

Norbert Häring: Geheimer Verhandlungsstand zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (März 2024)

Offener Brief an die WHO, von David Bell, dem Autor des obigen Artikels (April 2024, englisch)

Norbert Häring: IHR-Verhandler ziehen eine pandemische Notlage und ein Aufsichtsgremium aus dem Hut – Geld und mehr (April 2024)