COVID-19 Maßnahmen – Bundestag lehnt mit großer Mehrheit einen Vergleich mit anderen Ländern ab

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Ein Beitrag von Johannes Kreis

Wir möchten auf die Ablehnung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschußes zu der Wirkung der COVID-19 Maßnahmen hinweisen,

„Geschäftsordnung - Forderung nach Corona-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen“, Deutscher Bundestag, 19. April 2023, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-de-ua-corona-941028

Der Bundestag hat die Forderung der AfD-Fraktion zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus, 20/3706) zurückgewiesen. Gegen den Antrag votierten am Mittwoch, 19. April 2023, in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, dafür waren 71 Parlamentarier. Der Abstimmung hatte eine Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zugrunde gelegen (20/5445).“

Neben der Frage einer ausreichenden Vorbereitung auf zukünftige Pandemien sollten insbesondere die massiven Grundrechtseingriffe in Deutschland und deren Wirkung im Vergleich zu anderen Ländern untersucht werden.

Es irritiert zunächst, dass wer mit „Ja“ stimmte, den Antrag auf einen Untersuchungsausschuß ablehnte. Siehe ebenda,

„namentliche Abstimmung über Beschlussempfehlung 20/5445 (Antrag 20/3706 ablehnen)“

„Ja“ bezieht sich auf den gegenteiligen Antrag gemäß der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, den Antrag auf einen Untersuchungsausschuß abzulehnen.

„Drucksache 20/5445 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/3706“, Deutscher Bundestag, 30.01.2023, https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005445.pdf

„Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Auf der Basis dieses Gesamtbildes solle der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze für den Fall einer künftig auftretenden Pandemie aufzeigen. Ebenso solle untersucht werden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffe ordnungsgemäß das Zulassungsverfahren durchlaufen haben und ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen sei. Zu klären sei auch, ob durch die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bevölkerung und insbesondere die Betreuung pflegebedürftiger und behinderter Bürger gefährdet worden sei.“

„B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.“

In Summe, wer gemäß des Beschlußvorschlages mit „Ja“ stimmte, lehnte einen Ländervergleich ab,

„Drucksache 20/ 3706, Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus)“, Deutscher Bundestag, 27.09.2022, https://dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003706.pdf

„Er [der Untersuchungsausschuß] soll sich ein Urteil bilden zur Frage, ob die massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen waren, auch durch Vergleich der in Deutschland ergriffenen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen mit der Situation in anderen Ländern, die im Hinblick auf Gesellschaftsstruktur, Wirtschafts- und Gesundheitssystem mit Deutschland vergleichbar sind.“

Aber nicht nur ein Ländervergleich wurde abgelehnt. Abgelehnt wurden unter anderem Untersuchungen zu der Frage, ob die zugelassenen Corona-Impfstoffe ordnungsgemäße Zulassungsverfahren durchlaufen haben, ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist, ob durch die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bevölkerung und insbesondere die Betreuung pflegebedürftiger und behinderter Bürger gefährdet worden ist und, und ob das verfassungsrechtlich nicht vorgesehene Format der Ministerpräsidentenkonfererenz in der Einschränkung des Föderalismus gegen das Gesetz verstoßen hat.

Das sind Dinge, die die Bevölkerung schon gerne wissen würde.

Aber, die in der Abstimmung nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten des Deutschen Bundestages konnten es in der überwiegenden Mehrheit nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, diese Fragen zu untersuchen.

Es verstößt gegen ganz elementare Sorgfaltspflichten, wenn die Regierung (was immer das in dieser Zeit gewesen sein mag) Erkenntnisse aus anderen Ländern ignoriert, z.B. aus Dänemark. Dort hatte man schon im Januar 2022 COVID-19 nicht mehr als Bedrohung betrachtet und alle COVID-19 Maßnahmen aufgehoben.

Morten Buttler, “Denmark Declares Covid No Longer Poses Threat to Society”, Bloomberg, 26. Januar 2022, https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-01-26/denmark-to-end-covid-curbs-as-premier-deems-critical-phase-over

Denmark will end virus restrictions next week and reclassify Covid-19 as a disease that no longer poses a threat to society, even as infections hit a record high.”

Dasselbe in der Schweiz,

Bundesamt für Gesundheit (Schweiz), „Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023“, 30.03.2022, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87801.html

„Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.“

Oder in England,

Luke McGee, “Boris Johnson announces the end of Covid restrictions in England”, February 21, 2022, https://edition.cnn.com/2022/02/21/uk/boris-johnson-drops-covid-restrictions-intl-gbr/index.html

Dagegen wurde im März 2022 im Deutschen Bundestag noch über eine allgemeine Impfpflicht wg. COVID-19 diskutiert,

„Kontroverse Debatte über die allgemeine Impfpflicht“, Deutscher Bundestag, 17. März 2022, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-impfpflicht-881824

Damit ist man noch gar nicht bei einem Vergleich mit Ländern wie Schweden oder dem US Bundestaat Florida mit 22 Millionen Einwohnern, die mit wesentlich weniger restriktiven Maßnahmen ausgekommen sind. Ganz zu schweigen von Afrika, wo COVID-19, der weltweite Virus, praktisch keine Rolle gespielt hat.

Es ist eben so, dass die seinerzeit als „alternativlos“ bezeichneten Zwangsmaßnahmen keineswegs alternativlos gewesen sind. Darüber möchte man wohl nicht sprechen.

Gemäß der schriftlichen Darstellung der Geschäftsordnung zu dem Beschluß und dem schriftlichen Protokoll scheint es so, dass am 19. April 2023 gegen 20 Uhr 648 Abgeordnete im Deutschen Bundestag versammelt gewesen sind, um namentlich abzustimmen. Das Videoprotokoll zeigt dagegen, wie üblich, ein leeres Parlament. Vermutlich standen die restlichen Abgeordneten in der Lobby und sind nur zur Stimmabgabe in den Saal gekommen.

Dennoch muß man davon ausgehen, dass eine kleine Clique von Parteifunktionären an der Spitze der Fraktionen reicht, um solche Abstimmungen zu kontrollieren. Nach der Entscheidung im Ausschuß steht das Abstimmungsergebnis fest. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit seinem jeweiligen Wahlkreisabgeordneten zu sprechen. Der macht nur was man ihm sagt. Wenn er oder sie überhaupt erfährt, worüber er oder sie gerade abgestimmt hat. Dass im Parlament die Abgeordneten leidenschaftlich debattieren und nach intensiver Befragung des eigenen Gewissens ihre Stimme zum Wohl des deutschen Volkes abgeben, mag Teil der von einigen Staatsrechtlern angenommenen Wirklichkeitskonstruktion des Grundgesetzes sein. Teil der Wirklichkeit ist es nicht.

Das zeigen auch die Redebeiträge, die von parteipolitischem Kalkül geprägt sind, aber nicht von inhaltlicher Diskussion,

„Fundstelle im Plenarprotokoll zu der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD“, Deutscher Bundestag, 19.04.2023, https://dserver.bundestag.de/btp/20/20096.pdf#P.11549

Dazu Heike Engelhardt (SPD): (Zwischenrufe sind im nachfolgenden nicht wiedergegeben)

„Sie wollen, dass der Untersuchungsausschuss ermitteln soll, ob das deutsche Gesundheitssystem wirklich überlastet war oder ob wirklich die Gefahr eines Mangels an intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bestand. Das ist frech und respektlos – respektlos gegenüber den vielen Ärztinnen und Ärzten, gegenüber den Pflegekräften, die Überstunden in Krankenhäusern gemacht und sich um die Patientinnen und Patienten gekümmert haben. Und es ist respektlos gegenüber allen, die ihr Leben verloren haben, weil die Kliniken überlastet waren oder weil sie noch keine Impfungen bekommen konnten.“

Das ist zum einen sachlich falsch. Der Krankenstand in Deutschland, wie ihn übereinstimmend alle Krankenkassen berichten, war in 2020 und 2021 niedriger als normal, in 2022 ist er historisch niedrig.

[Anmerkung: viele Originallinks der TK und bei anderen Organisationen (IT.NRW) dazu sind inzwischen nicht mehr verfügbar]

TKK, „TK-Gesundheitsreport 2021“, Pressemitteilung 23.06.2021, https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/gesundheitsreport-2021-2108392

„Krankenstand insgesamt gesunken – Insgesamt betrachtet, liefert der Gesundheitsreport jedoch keine Hinweise auf eine grundsätzliche Verschlechterung der Gesundheit von Erwerbspersonen durch die Coronapandemie. Mit einem Krankenstand von 4,14 Prozent lag das Jahr 2020 sogar unter den Werten der Vorjahre (2019 4,22 Prozent; 2018 4,25 Prozent).“

„Krankenstand in Schleswig-Holstein: so niedrig wie seit langem nicht mehr“, TK, 1.9.2021, https://web.archive.org/web/20210901110219/https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/krankenstand-in-sh-2113272

Covid-19-Diagnosen spielen eine untergeordnete Rolle – Die Krankschreibungen aufgrund der Diagnose Covid-19 spielen eine eher untergeordnete Rolle im Vergleich zu den anderen Erkrankungen. Nur 0,06 Fehltage gingen in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2021 auf das Konto von COVID-19-Diagnosen.“

„Pressemitteilung - Trotz Corona: 2021 niedrigster Krankenstand seit acht Jahren“, TK, 31.01.2022, https://web.archive.org/web/20220131102653/https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/niedrigster-krankenstand-seit-acht-jahren-2121454

Der Krankenstand der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen war 2021 mit 3,97 Prozent so niedrig wie seit acht Jahren nicht mehr. Das ist nochmal ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum ersten Coronajahr 2020 mit einem Krankenstand von 4,13 Prozent. Vor acht Jahren (2013) befand sich der Krankenstand mit 4,02 Prozent das letzte Mal auf so niedrigem Niveau.“

 „Pressemitteilung aus Bayern - Niedrigster Krankenstand seit 2013“, TK, 31.01.2022, https://web.archive.org/web/20220131110130/https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/krankenstand-bayern-2121502

„Die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnet in Bayern weiter rückläufige Daten zum Krankenstand. Dieser sank im Jahr 2021 auf 3,5 Prozent, 0,1 Punkte weniger als im Vorjahr. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten je Erwerbstägigen reduzierten sich im gleichen Zeitraum um 0,4 auf nur noch 12,6 Tage. Das ist der niedrigste Stand seit 2013.

Bei den Fehlzeiten wegen Atemwegserkrankungen wie grippale Infekte gab es 2021 sogar einen Rückgang um rund ein Viertel (minus 24,7 Prozent).“

Die niedrige Zahl an Arbeitsunfähigkeitsschreibungen bei Atemwegserkrankungen bestätigt auch die BARMER Ersatzkasse. In der Graphik sieht man, dass sich die COVID-19 Diagnosen aus den sonstigen Atemwegsinfektionen speisen.

„AU-Diagnosen akuter Atemwegserkrankungen bei BARMER-Versicherten 2018 - 2022“, BARMER Ersatzkasse, Abruf 16.03.2022, https://www.bifg.de/daten-und-analysen/sonderanalysen/arbeitsunfaehigkeiten-atemwegserkrankungen-absolut



„Pressemitteilung aus Sachsen - Krankenstand erneut gesunken“, TK, 31.01.2022, https://web.archive.org/web/20220131102613/https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/krankenstand-sachsen-2121496

Der Krankenstand ist in Sachsen im letzten Jahr erneut gesunken. Er betrug bei der Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen versicherten Erwerbspersonen 4,15 Prozent und liegt leicht unter dem Wert von 4,2 Prozent im Jahr 2020.“

„Pressemitteilung aus NRW - Niedrigster Krankenstand in NRW seit sieben Jahren - hoher Anteil psychischer Erkrankungen“, TK, 31.01.2022, https://web.archive.org/web/20220131125257/https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/krankenstand2021-nrw-2121500

Die Bettenauslastung in den Krankenhäusern war historisch niedrig, auch schon in 2020, also vor jeder Impfung, vgl.

Busse, Nimptsch, „COVID-19-Pandemie: Historisch niedrige Bettenauslastung“, Dtsch Arztebl 2021; 118(10): A-504 / B-426, 12. März 2021, https://www.aerzteblatt.de/archiv/218200/COVID-19-Pandemie-Historisch-niedrige-Bettenauslastung



Pressemitteilung, „Beirat diskutiert und verabschiedet Analyse von Prof. Augurzky und Prof. Busse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise“, BMG, 30.04.2021, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

„Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat.“

NRW: 2020 gab es knapp 30 Prozent weniger Krankenhausbehandlungen aufgrund von bestimmten infektiösen und parasitären Infektionskrankheiten“, IT.NRW, 2. Mai 2022, https://web.archive.org/web/20220705221957/https://www.it.nrw/nrw-2020-gab-es-knapp-30-prozent-weniger-krankenhausbehandlungen-aufgrund-von-bestimmten-107324

„Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, verringerte sich die Zahl der 2020 in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern behandelten Krankheiten des Atmungssystems ebenfalls gegenüber 2019 um 20,1 Prozent.“

Wenn vorne der Krankenstand historisch niedrig ist und die Krankenhausauslastung unter normal liegt, dann können hinten nicht die Intensivstationen überlastet sein. Das ist auch nie der Fall gewesen, im Gegenteil.

IQM, „COVID-19-Pandemie - Datenstand Juni 2021“, 23. August 2021, https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/covid-19-pandemie

„Im gesamten Jahr 2020 wurden insgesamt 13,8% weniger Patienten im Krankenhaus behandelt als 2019. In den ersten 26 Kalenderwochen des Jahres 2021 blieb die Fallzahl 20,1% hinter dem Vergleichszeitraum 2019 zurück. Auch die Gesamtzahl der SARI-Fälle, Intensivfälle und Beatmungsfälle blieb im Untersuchungszeitraum unter den Zahlen aus 2019.“

Seit 3 Jahren kann man sich die niedrige Auslastung der 89 Helios-Kliniken in Deutschland anschauen.

Helios, „Auslastung Helios-weit“, https://www.helios-gesundheit.de/qualitaet/auslastung/

[PDF auf der Mitte der Seite]

Wem diese Daten nicht klar waren, konnte auch den Chef der Helios-Kliniken, Francesco De Meo, fragen,

„Wirklich dramatisch ist die Lage derzeit nicht“, sagt ein Klinikchef“, welt.de, 22.04.2021, https://www.welt.de/wissenschaft/article230571345/Intensivstationen-Wirklich-dramatisch-ist-die-Lage-derzeit-nicht.html

Der Chef der Krankenhauskette Helios schätzt die Lage in den Krankenhäusern aktuell als nicht dramatisch ein. Es habe schon immer volle Intensivstationen gegeben. Er ist dagegen, den Leuten „zusätzliche Angst zu machen“.“

Patienten in Deutschland würden oft schnell auf die Intensivstation verlegt – man müsse erst noch sehen, ob das auch eine bessere Versorgung bedeute. In Spanien, wo Helios auch rund 40 Kliniken betreibe, gebe es in etwa so viele Corona-Infektionen wie in Deutschland, und auch die Gesamtzahl der Behandlungen im Krankenhaus sei ähnlich. Jedoch gebe es in Deutschland dreimal so viele Covid-Patienten auf der Intensivstation wie in Spanien. „Die Sterblichkeit ist dann in beiden Ländern aber wieder ungefähr gleich“, sagte er.“

Auch der Deutsche Bundestag bestätigt die niedrige Bettenauslastung,

Drucksache 20/377, „Mangel an Intensivbetten und fehlendes Pflegepersonal“, Bundestag, 25.01.2022, https://dserver.bundestag.de/btd/20/004/2000477.pdf

„Soweit eine Verringerung der Planbettenzahl Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse einer Pandemie ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Bettenauslastung seit Beginn der Corona-Pandemie spürbar zurückgegangen ist.“

Zum anderen sollte ja gerade die Frage untersucht werden, ob sich das Gesundheitswesen mit weit überzogenen Quarantäneregeln selbst stranguliert hat.

Auch scheint für die CDU/CSU das Problem zu sein, dass schon der Antrag auf eine Untersuchung suggerieren könnte, dass es Fehlentscheidungen gegeben hat.

Erich Irlstorfer (CDU/CSU):

„Aber wir erkennen beim Lesen Ihres Antrags, dass man hier etwas unterstellt, obwohl man die Diskussion noch gar nicht geführt hat – eine Melodie, die uns nicht gefällt. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.“

Wer eine Aufarbeitung will, der steht in dem Verdacht der „Schlaumeierei“. Einerseits wußte man zu wenig, andererseits möchte man heute auch nicht mehr wissen.

Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es allen Beteiligten, die in dieser Zeit in Verantwortung standen, darum ging, so viele Menschenleben wie möglich zu retten. Selbstverständlich: Wir alle wussten viel zu wenig über dieses Virus und haben erst schrittweise gelernt. Aber heute Schlaumeierei zu betreiben, was man alles nicht hätte machen müssen, ist völlig unangebracht, […]“

Wie man es in Zukunft besser machen kann, kann man nur nach den heutigen Stand beurteilen. Lernen aus vergangenen Fehlern ist nicht möglich?

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):

„Also, was können wir künftig besser machen? Diese Frage kann nur aus Sicht des aktuellen, des heutigen Wissensstandes beurteilt werden. Ein Untersuchungsausschuss ist dafür aber das völlig ungeeignete Mittel; (Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Sie wollen zurückschauen und vermeintliche Missstände anprangern und sie politisch für Ihre Zwecke sozusagen verunglimpfen.“

Ebenfalls wird es abgelehnt, wenn man das Ausmaß der unterstellten Katastrophe als solches in Frage stellt.

Ates Gürpinar (DIE LINKE):

„Dort, wo ein Untersuchungsausschuss oder eine tiefere Analyse aber wirklich wichtig wäre, wird dies gar nicht eingefordert. „Aus der Pandemie lernen“ fällt eben sehr dünn aus, wenn man die Pandemie die ganze Zeit irgendwie infrage stellt. Wer keine Pandemie sieht, der kann für darauffolgende Pandemien eben nichts lernen.“

Aber hätte nicht gerade der Ländervergleich gezeigt, dass auch in Ländern mit weitaus weniger restriktiven Maßnahmen die modellierte Katastrophe ausgeblieben ist? Mahnt denn nicht genau das zur Vorsicht, dass Land aufgrund von Modellrechnungen abzuschalten, wie es in 2020 passiert ist?

Gemeinsame Erklärung der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Präsidenten von Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Nationaler Akademie der Wissenschaften Leopoldina, „Wissenschaftsorganisationen zur Coronavirus-Pandemie: Die Situation ist ernst“, Max Planck Gesellschaft, https://www.mpg.de/15953757/gemeinsame-erklaerung-zur-coronavirus-pandemie.pdf

Wo ist denn die Aufarbeitung dieser Modellierungskatastrophe?

Interessanterweise sollen jetzt die Gerichte die Regulatoren gewesen sein, die überschießende Regierungsmaßnahmen korrigiert hätten. Dabei soll in der Rückschau vermieden werden, einen Fehler im Regierungshandeln zu finden.

Dirk-Ulrich Mende (SPD):

„Die Kollegin von der FDP hat es gerade schon sehr deutlich gemacht: Ein Untersuchungsausschuss ist nicht dafür geeignet, nach vorne zu gucken und zu fragen: „Was wollen wir in der Zukunft eigentlich erreichen?“, sondern er ist in der Regel dafür gedacht, dass man zurückschaut und prüft: Was hat eine Regierung denn womöglich falsch gemacht?“

[Anmerkung: Schlimm was einige hier der Regierung an Fragen zumuten.]

„Sie haben in Ihrem Antrag im letzten Satz unter Buchstabe A. geschrieben: Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu erörtern.

[…]

Dies festzustellen, ist originäre Aufgabe unserer Gerichte. So ist das bei uns geregelt, so ist bei uns die Gewaltenteilung im Grundgesetz dargestellt. Wie Sie wissen, hat es eine Vielzahl von Rechtsverfahren vor den unterschiedlichsten Gerichten gegeben, bei denen oft genug auch diese Frage geklärt und durch Gerichte entschieden wurde.

[…]

Dort, wo Verordnungen oder Gesetze zu weit gegangen sind, haben die Richterinnen und Richter Grenzen gezogen, und in anderen Fällen haben sie der Exekutive zugestimmt.“

D.h. die Grundgesetzeinschränkungen hätten falsch sein können, die Gerichte können es ja 1 – 2 Jahre später korrigieren? Dumme Frage des Bürgers dazu: könnte man in Zukunft nicht versuchen, direkt das richtige Gesetz zu erlassen?

Und dann geschieht in der Debatte ein kleines Wunder! Man glaubt es kaum.

Robert Farle (fraktionslos):

Manchmal fällt es einem in diesem Bundestag sehr schwer, an die Vernunft und Rationalität der Mehrheit dieses Hauses zu glauben. Und dieser Augenblick ist bei mir heute Abend bei dieser Diskussion erreicht.

Wie kann man einen Untersuchungsausschuss ablehnen, wenn man der Meinung ist, dass ein ernstes und wichtiges Problem bestanden hat, aus dem man Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen muss, um Dinge besser zu bewältigen, wenn man weiß, dass Grundrechte eingeschränkt wurden, obwohl das nicht in Ordnung war, wenn man weiß, dass von einzelnen Leuten bis in dieses Haus hinein mit Masken wahnsinnige Profite verdient wurden, und wenn man weiß, dass Milliarden Impfdosen zu viel bestellt worden sind, zum Beispiel von Frau von der Leyen für die EU, die jetzt verfallen? Sie wissen das alles und sagen: Nein, ein Untersuchungsausschuss ist doch gar nicht dafür da, dass er was untersucht. Wir brauchen für die Zukunft doch gar nichts rauszufinden.

Ich empfehle jedem Bundesbürger, sich solche Debatten und die Reden, die heute Abend – es waren bis jetzt nur 30 Minuten – gehalten wurden, im Einzelnen mal anzuschauen und zu überlegen, ob es für eine Demokratie noch erträglich ist, auf diese Art über die Realität hinwegzudiskutieren. Die sogenannte Coronapandemie war in der Gesamtschau eine Kombination aus Wissenschaftsbetrug, Verfassungsbrüchen und politischer Korruption und nicht zuletzt eine gigantische Umverteilung von Steuergeldern in die Taschen der Pharmakonzerne.“

Zwar hat man ein großes Interesse an einer Aufarbeitung der Corona-Krise, aber bitte nur im Rahmen Kleiner Anfragen oder schriftlicher Anfragen, nicht als Untersuchungsausschuß. Um diese Logik zu verstehen, muß man wahrscheinlich im Bundestag sitzen.

Philipp Amthor (CDU/CSU):

„Wir haben natürlich ein riesiges Aufklärungsinteresse, das Interesse daran, das Thema Coronapandemie aufzuarbeiten. Ich glaube, in den vergangenen Jahren war kein Thema so intensiv Gegenstand von Ausschussbefassungen und des parlamentarischen Fragerechts im Rahmen Kleiner Anfragen und schriftlicher Fragen wie die Coronapandemie. Das heißt, der Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument.“

Soweit einige Auszüge aus den Redebeiträgen.

Was heißt das jetzt in der Konsequenz? Weil die überwiegende Mehrheit im Deutschen Bundestag kein Interesse an einer Aufarbeitung hat, gilt, im Zweifel hat es doch ganz gut geklappt? Und beim nächsten Mal machen wir es wieder genauso? Möchte man sich im Deutschen Bundestag vorbehalten, bei der nächsten mutmaßlichen Krise genauso durchregieren zu können, bzw. eine Ministerpräsidentenkonfererenz durchregieren zu lassen?

Es ist immer die Rede davon, wie wichtig der europäische Gedanke ist und wie wichtig die EU zu Sicherung der Demokratie und freiheitlich-demokratischer Werte ist. Aber wenn es darum geht, das Handeln der Bundesregierung innerhalb der EU zu bewerten, dann gibt es nur noch Deutschland und ein „besser geht es gar nicht“?

Und dann ist da auch das Thema „Pandemie“. Es soll ja weltweit derselbe Virus gewesen sein, bzw. Varianten des Virus, die sich dann weltweit verbreiteten. Und das begründet dann nicht, sich die Maßnahmen einmal im Ländervergleich anzuschauen? Man hat in Deutschland immer nur dahin geschaut, wo die Maßnahmen am striktesten waren, vor allem nach China. Dann hat man sich selbst gelobt, dass die Verhältnisse in Deutschland ja noch nicht so wären wie in einer kommunistischen Diktatur. Ist das der neue Maßstab?

Wenn es einem nicht gefällt, dass der Antrag von der AfD kam, dann wäre es ohne weiteres möglich gewesen, einen ähnlichen Antrag selbst zu formulieren und dann gegen den Antrag der AfD, aber für den eigenen Antrag, zu stimmen. Ob der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschußes von der AfD kam oder nicht, spielt deshalb keine Rolle. SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE wollten keinen Untersuchungsausschuß und keinen Ländervergleich, z.B. mit der Schweiz, Schweden, Dänemark oder England. So einfach ist das.

Das fügt sich zu dem, wie es in der deutschen Gerichtsbarkeit läuft. Auch dort hat man sich einem Ländervergleich bislang verweigert und man setzt weiterhin allein auf RKI und PEI, die dem Bundesgesundheitsministerium weisungsgebunden unterstellt sind.

Was man im Deutschen Bundestag betreibt, ist bewußte und gewollte Realitätsverweigerung (Ausnahme ist der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle). Leider ist es so, dass sich auch die deutsche Gerichtsbarkeit dieser Realitätsverweigerung nicht entgegenstellen. Was Deutschland erlebt hat, ist ein ideologisch motivierter Kurzschluß des Drei-Säulen-Modells der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland durch eine kleine Clique medial sehr versierter Parteifunktionäre. Das hat zu als „alternativlos“ erklärten Zwangsmaßnahmen wie Ausgangssperren, innerdeutschen Grenzkontrollen und dem Verbot von Kindergeburtstagen geführt. Durch die einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen haben einige Menschen schwere Impfschäden erlitten. In der Bundeswehr dauert die Impfpflicht weiterhin an, während in den USA die Impfpflicht bei den Streitkräften schon längst wieder aufgehoben ist.

„US-Kongress kippt Corona-Impfpflicht bei den Streitkräften“, focus, 16.12.2022, https://www.focus.de/politik/ausland/republikaner-gewinnen-debatte-vom-senat-us-kongress-kippt-corona-impfpflicht-bei-den-streitkraeften_id_180460181.html

Und da kann man im Ländervergleich nichts lernen? Oder gefällt der Mehrheit im Deutschen Bundestag das zu erwartende Ergebnis nicht?

Es besteht nicht der geringste Anspruch die eigenen Entscheidungen, auch die in der ersten Panik getroffen Entscheidungen, aufzuarbeiten. Wieviel ist dann noch von der Demokratie übrig? Dann sind wir doch eigentlich schon bei dem chinesischen Modell, bei dem sich die chinesische Einheitspartei alle 5 Jahre feiert, wie gut es läuft und wie richtig alle Entscheidungen gewesen sind.

Demokratie ist anstrengend. Genauso wie (echte) Wissenschaft anstrengend ist, nämlich dann, wenn man nicht nur im Kielwasser der Konsensmeinung hinterher schippert. Es macht den Eindruck als ob diese Republik nicht mehr aushält, als eine von oben verordnete Konsensmeinung. Das sieht man am deutlichsten bei den Medien in Deutschland, allen voran bei dem umstrittenen ÖRR. Außerhalb der viel gescholtenen Springer-Presse und einigen konservativen Medien gibt es keinerlei Interesse an einer Aufarbeitung oder Kritik an der Ablehnung der Aufarbeitung durch den Deutschen Bundestag.

Das läßt für zukünftige, eingebildete oder tatsächliche Herausforderungen nichts Gutes erahnen. Die als absolut gesetzte, mutmaßliche äußere Bedrohung wird wieder dazu herhalten, dass die Maßnahmen der Regierung „alternativlos“ sind, dass die zwei anderen (theoretischen) Säulen der Staatsgewalt im Gänsemarsch hinterher trotteln, und dass man sich am Ende wieder selbst auf die Schulter klopft, besser hätte man es nicht machen können.

Das ist traurig. Und es ist das klare Zeichen, dass sich Deutschland nicht in einer Hochphase befindet, wo die moderne Medizin bis zu 100.000 Menschenleben gerettet hätte, wie z.B. ein Herr Drosten fantasiert hat. Sondern man lebt von dem Ruf vergangener Tage und redet sich entweder die katastrophalen Ergebnisse schön, oder man schaut erst gar nicht hin.

Die überschießenden Maßnahmen haben Menschenleben gekostet, insbesondere die von der Regierung so angepriesenen experimentellen Impfsubstanzen. Kindern wurden Lebensjahre geraubt und alte Menschen starben in Isolation. Wo sind die deutschen Ethik-Experten, die dazu eine Aufarbeitung fordern? Wenn man nicht auf eine Minderheit einprügeln kann, wie seinerzeit auf die Ungeimpften, dann ist es sehr ruhig beim Deutschen Ethikrat.

In der Corona-Maßnahmen-Lockdown-Impfkrise wurde dem Einzelnen das Recht abgesprochen, über sein eigenes Leben zu entscheiden. Es war unsolidarisch, über sein eigenen Leben frei zu entscheiden, denn jeder Einzelne war bis zum Beweis des Gegenteils eine potentielle Gefahr für die „Volksgesundheit“. Das hätte seinen Gipfel in einer allgemeinen Pflicht zur Impfung mit den neuartigen, vollkommen unzureichend getesteten mRNA Substanzen gefunden. Falls man von einer Impfung sprechen kann, wenn man nach der sechsten Spritze weiterhin erkranken kann. Nur knapp ist man in Deutschland Anfang April 2022 an dieser Katastrophe vorbei geschrammt, als andere Länder ihre Maßnahmen schon aufhoben. Von einigen Staatsrechtlern wurde seinerzeit eine Pflicht zur Experimental-Spritzung mit dem staatlichen Schutz des Lebens begründet. Dann hätten die anderen Länder in Europa und viele andere Länder in der Welt an dieser Stelle aber echt gepennt. Oder war die Wissenschaft dort eine andere?

Schon früher wurden Zwangsmaßnahmen mit dem Schutz des Lebens begründet, auf Basis mutmaßlich wissenschaftlicher Erkenntnisse. Es ist allen totalitären Regimen zu eigen, dass sie eigentlich doch nur das Beste wollen.

„Erich Mielke - „Ich liebe doch alle, alle Menschen““, Deutschlandfunk, 13.11.2014, https://www.deutschlandfunk.de/erich-mielke-ich-liebe-doch-alle-alle-menschen-100.html

Die Relativierung des Wertes des individuellen Lebens war auch ein zentrales Kennzeichen des Faschismus im Dritten Reich. Allein das verpflichtet zur Wachsamkeit und zur Aufarbeitung der Fehlentscheidungen und Verirrungen in der Corona-Maßnahmen-Lockdown-Impf-Krise. Stattdessen verweigert sich die deutsche Pseudoelite der Aufarbeitung und der Parteisoldat Frank-Walter Steinmeier verleiht Frau Merkel den höchsten deutschen Orden.

Johannes Kreis

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