10.06.2022, von Christian Veber

Aufgrund des Epidemiegesetzes 1950 und des Covid-19-Maßnahmengesetzes in den am 08. Juni 2022 beschlossenen Fassungen wird zum Schutz der Bevölkerung vor anzeigepflichtigen Krankheiten und des Gesundheitssystems vor Überlastung die Verfassung der Republik Österreich bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Die vom Gesundheitsminister beschlossenen Verordnungen können zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitssystems von der österreichischen Verfassung abweichen.

Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Versammlungsrechts, des Rechts der freien Meinungsäußerung, des Briefgeheimnisses, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Eigentum auch außerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig.

Öffentliche Versammlungen sowie alle Versammlungen unter freien Himmel sind spätestens achtundvierzig Stunden vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Versammlungsgegenstandes der Ortspolizeibehörde anzumelden. Sie können im Einzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit anzunehmen ist.

Öffentliche Versammlungen sowie alle Versammlungen unter freiem Himmel können aufgelöst werden, wenn in ihnen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Verordnungen des Gesundheitsministers zum Schutz der Bevölkerung vor anzeigepflichtigen Krankheiten und des Gesundheitssystems vor Überlastung aufgefordert wird.

Der Gesundheitsminister kann allgemein oder mit Einschränkungen für das ganze Staatsgebiet bei öffentlichen Versammlungen sowie Versammlungen unter freiem Himmel das Tragen einer FFP2 Maske vorschreiben und für Zuwiderhandlungen Geldstrafe androhen.

Werden in einem Bundesland die zur Wiederherstellung der öffentlichen Gesundheit nötigen Maßnahmen nicht getroffen, kann der Gesundheitsminister die Befugnisse der Landesbehörde wahrnehmen.

Die Behörden der Länder und Gemeinden haben den Verordnungen des Gesundheitsministers Folge zu leisten.

Wer den vom Gesundheitsminister erlassenen Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor anzeigepflichtigen Krankheiten und des des Gesundheitssystems vor Überlastung zuwiderhandelt oder zur solcher Zuwiderhandlung auffordert, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat und einer Geldstrafe von 1500 bis zu 15.000 Euro bestraft.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Wien, den 10. Juni 2022.

Der Gesundheitsminister, Johannes Rauch

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Klingt doch vernünftig. Da kann doch keiner dagegen sein. Es gibt nur einen kleinen Haken. Der gesamte Text wurde bis auf paar geringfügige Änderungen (Bevölkerung und Gesundheitssystem statt Volk und Reich sowie Gesundheit statt Sicherheit) aus deutschen Gesetzen und Verordnungen des Jahres 1933 entnommen, namentlich der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes und dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reih. Diese legten die Weichen für den Horror der folgte.

Es ist Zeit Ross und Reiter zu benennen. Wir leben in einer Hygienediktatur im Kampf gegen die Ewige Pandemie. Die Gesetze, die damals auf Betreiben der NDSAP und Adolf Hitlers beschlossen wurden um die Demokratie abzuschaffen, diese Gesetze werden heute von GrünSchwarz beschlossen (unten ein Vorschlag für die Armbinden der Gesundheitspolizei).

Zu starker Tobak? Waren Sie die letzten zwei Jahre nicht im Land? Haben Sie die Demonstrationsverbote vergessen (natürlich nicht für woke Ansinnen)? Die Hausdurchsuchungen bei Ärzten, denen Verstöße gegen die „Maßnahmen“ vorgeworfen wurden? Die Entlassungen und Berufsverbote? Die Lockdowns, vorzugsweise für Ungeimpfte? Die Wortwahl für Kritiker der Corona Maßnahmen (Blinddarm, Gefährder, Geiselnehmer, Unsolidarische,…), denen mit dem Anziehen der Zügel gedroht wurde? Das Versprechen, das es jetzt für Ungeimpfte ungemütlich werden würde?

Und jetzt doppelt die Regierung nochmals nach. Bestärkt durch das Durchwinken sämtlicher Covid Gesetze und Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof (es muss nur von Regierungsexperten so gefordert worden sein) will die Regierung dem Gesundheitsminister das Recht verleihen, gegen jeden Österreicher auf Verdacht ein Arbeits und Bewegungsverbot sowie ein Maskengebot zu erlassen.

Das läuft dann wie folgt. Der Gesundheitsminister (GM) definiert eine anzeigepflichtige Krankheit, zum Beispiel einen Herbstschnupfen. Dieser Schnupfen muss ausdrücklich keine ernstliche Gefahr darstellen. Dann darf der GM gegen krankheitsverdächtige (!!!) Personen Verkehrsbeschränkungen erlassen. Zum Beispiel das Betreten von Arbeitsorten oder öffentlichen Orten.Das Benutzen von Verkehrsmitteln. Oder das Verbot von Zusammenkünften. Nicht fehlen darf natürlich der beliebte Maskenzwang. Wer krankheitsverdächtig ist entscheidet natürlich auch der GM, kleiner Hinweis, wenn Ihr „Grüner Pass“ abgelaufen ist, schauts ganz schlecht aus. Wenn Sie mir nicht glauben, lesen Sie bitte selbst (Fußnote 2).

Alle Achtung, Herr Rauch. Aber mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Auch nicht mit Corona. Oder Gesundheit. Da sollten wir uns nichts vormachen. Das ist eine lupenreine Diktatur, beschlossen von der Regierung, abgenickt vom Parlament, durchgewinkt vom Verfassungsgerichtshof.

Wo solche Gesetzgebung endet, wissen wir aus der Geschichte. Ist erst einmal das Recht durch die Willkür ersetzt, folgen dunkle Zeiten. Wir müssen nicht einmal unsere Fantasie spielen lassen, wir brauchen nur die Länder anzusehen, die von den Zero-Covid Jüngern als Vorbild gepriesen werden. Australien und China haben Lager eingeführt, in Schanghai stürzen sich die Menschen zu Hunderten in den Freitod weil sie die Maßnahmen nicht mehr ertragen, Kanada lässt friedliche Demonstranten von Berittenen niederreiten und Australien das Feuer auf Maßnahmenkritiker eröffnen. Vorerst noch mit Gummigeschossen, aber auch hier mit verheerender Wirkung.

Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatheit wurden schon lange abgeschafft. Im Namen der guten Sache, natürlich. Kampf gegen Rechts, gegen Hass und Hetze, gegen Kinderpornografie. Wer könnte da schon dagegen sein? Doch nur Rechte und Kinderpornografen. Also lassen wir den Staat unsere mails lesen und akzeptieren Gesetze, die es unter Strafe stellen, das Vertrauen in das politische System zu untergraben. China hat ähnliche Gesetze. Kritik an der Partei ist zu bestrafen und Privatsphäre existiert nicht. Auch hier, mit Demokratie und dem Recht auf eine abweichende Meinung hat das nichts mehr zu tun.

Das Gute ist, die Masken fallen (sic). Schlimmer kann es nicht mehr kommen, die Fronten sind geklärt. Auf der einen Seite die Nazis des 21ten Jahrhunderts, die Woko-Haram und ihre Horden. Auf der anderen Seite die Verteidiger der Demokratie, der Freiheit, der Grundrechte. Ich weiß, wo ich stehe. Wo stehen Sie?

  1. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933, Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 04.02.1933, Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933
  1. link zur Gesetzesvorlage  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01503/fname_1451368.pdf

Der Artikel wurde auf https://chrisveber.blogspot.com/2022/06/eilmeldung-verordnung.html veröffentlicht.

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